Transparenz auf dem Strommarkt

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Am 20. März 2014 behandelte der Ständerat ein Postulat Diener (glp, ZH), welches die Transparenz auf dem Strommarkt erhöhen will. Der Bundesrat zeigte Bereitschaft, gemäss Punkt 1 des Postulats die Einführung eines Herkunftsnachweises für sämtlichen in der Schweiz verkauften Strom zu prüfen. Die weiteren Punkte des Postulats (Information über die Umweltauswirkungen, Deklarationsregelung bei Pumpspeicherkraftwerken und Deklarationspflicht für reinen Transithandel) wurden vom Bundesrat hingegen abgelehnt. Ständerätin Diener Lenz zeigte sich einverstanden mit der bundesrätlichen Haltung, Punkt 1 anzunehmen und die Punkte 2, 3 und 4 abzulehnen. Der Rat übernahm diese Haltung ebenfalls.

In Erfüllung des Postulates Diener Lenz (glp, ZH) zur Transparenz auf dem Strommarkt veröffentlichte der Bundesrat im Januar 2016 einen Bericht über die Stromkennzeichnung bzw. über die vollständige Deklarationspflicht mit Herkunftsnachweisen in der Abrechnung von Stromlieferungen. Der Bundesrat bezeichnete den Herkunftsnachweis als gutes Mittel, um den Stromkonsumenten über die Nachfrage eine Lenkungsmöglichkeit zu geben. Da in den Nachbarländern aber oft nur Strom aus erneuerbaren Quellen über einen Herkunftsnachweis verfüge, sei eine vollständige Deklarationspflicht mit Sonderregelungen verbunden.