Eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) stiess bei der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK) auf offene Ohren. Die Sozialdemokratin regte mit ihrem 2013 eingegebenen Vorstoss an, das Parlamentsressourcengesetz (PRG) so anzupassen, dass auch die Spesenentschädigungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier als Personal- und Sachausgaben versteuert werden müssen. Es stosse bei der Bevölkerung auf Unverständnis, dass diese Ausgaben von momentan CHF 33'000 pro Jahr bisher nicht der Steuer unterliegen. Die SPK stimmte dem Argument, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier gegenüber der Gesellschaft nicht bevorzugt behandelt werden sollten, einstimmig zu.

Mitte Oktober entschied die SPK-SR, der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) keine Folge zu geben. Der Entscheid fiel allerdings mit 6 zu 5 Stimmen äusserst knapp. Die Kommissionsmehrheit befand, dass die Forderung nach einer Versteuerung der jährlichen Pauschale für Personal- und Sachausgaben das System zu kompliziert mache. Die steuerfreie Entschädigung – eine Pauschale von rund 33'000 CHF pro Jahr – sei einfacher zu handhaben und auch nicht teurer. Die knapp unterlegene Minderheit mahnte hingegen eine grundsätzliche Überarbeitung der Entschädigungsregelungen an. Somit muss das Geschäft von den Räten behandelt werden.

Nachdem die SPK-SR ihre Unterstützung entsagt hatte, musste der Nationalrat über die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) befinden. Die Urheberin der Initiative erörterte in ihrem Votum ihre Beweggründe. Es scheine ihr selbstverständlich zu sein, dass auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier – wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch – alle Bestandteile des Gehalts zu versteuern hätten. Auch die jährliche Pauschale für Personal- und Sachausgaben sei ein solcher Bestandteil. Da die SPK-NR der Forderung bereits im Januar 2014 einstimmig Folge gegeben hatte, gab es weder Anträge noch Diskussionsbedarf und die grosse Kammer gab der Initiative Folge.

Nachdem der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) zur steuerlichen Belastung von Parlamentsentschädigungen Folge gegeben hatte, war in dieser Sache erneut die SPK-SR an der Reihe. Die Kommission, die den Antrag im Oktober 2015 bereits abschlägig behandelt hatte, wollte jedoch keine Empfehlung abgeben, sondern eine Studie abwarten, mit welcher die Entschädigungen der parlamentarischen Tätigkeiten beleuchtet werden sollen. Der Bericht, dessen Resultate für Frühling 2017 erwartet werden, war von der Verwaltungsdelegation in Auftrag gegeben worden. Ebenfalls sistiert wurde eine parlamentarische Initiative Eder (fdp, ZG), die verhindern will, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier Übernachtungsentschädigungen erhalten, obwohl sie gar nicht in Bern übernachten.

Nach Kenntnisnahme der Studie zur Arbeitsbelastung und Entschädigung von Bundesparlamentarierinnen und Bundesparlamentariern entschied die SPK-SR mit sechs zu vier Stimmen bei zwei Enthaltungen, die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) zur steuerlichen Belastung von Parlamentsentschädigungen zur Ablehnung zu empfehlen. Die Studie zeige, dass die Parlamentsmitglieder ausreichend, aber nicht übermässig bezahlt würden. Eine Spesenpauschale sei deshalb gerechtfertigt und deren Besteuerung – wie vom Vorstoss gefordert – nicht nötig. Auch in der Privatwirtschaft gäbe es solche Pauschalen. Eine Besteuerung würde nicht nur einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuten, sondern auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die selbständig erwerbstätig seien, gegenüber angestellten Mitgliedern bevorzugen.

In der Herbstession 2017 versenkte der Ständerat die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) zur steuerlichen Belastung von Parlamentsentschädigungen endgültig. Die knappe Mehrheit der SPK-SR von 6 zu 4 Stimmen (2 Enthaltungen) widerspiegelte sich in der ständerätlichen Debatte. Kommissionssprecher Philipp Müller (fdp, AG) machte geltend, dass Spesenentschädigungen auch in der Privatwirtschaft nicht versteuert werden müssten; von einer Besserstellung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier gegenüber Bürgerinnen und Bürgern könne entsprechend keine Rede sein. Anderer Meinung war Raphaël Comte (fdp, NE), der als Vertreter der Kommissionsminderheit die Studie der Universität Genf zum Einkommen der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Schweizer Parlament anführte. Parlamentsmitglieder erhalten CHF 33'000, die für Materialspesen und die Anstellung von Assistentinnen und Assistenten verwendet werden können – oder nicht. In letzterem Fall handle es sich aber – so der Neuenburger FDP-Ständerat – eben nicht um Spesen, sondern um ein zusätzliches und eigentlich zu versteuerndes Einkommen. In der Debatte wurde aber auch vor einem bürokratischen Aufwand gewarnt, falls alle Ausgaben nach Spesen und Einkommen getrennt werden müssten. Es sei einfacher, die CHF 33'000 als Gesamtpaket und als Sachausgaben, ergo Pauschalspesen, zu betrachten. Die knappen Verhältnisse in der Kommission und die ausgeglichene Debatte spiegelte sich dann freilich nicht in der Abstimmung wieder. Mit 35 zu 9 Stimmen (ohne Enthaltung) sprach sich der Rat gegen Folgegeben aus.