Ein Ende 2013 im Nationalrat eingereichtes Postulat Kessler (glp, SG) zur Evaluation der Fallpauschalen wurde in der Frühjahressession 2014 angenommen. Mit dem Vorstoss wollte die Patientenschützerin vom Bundesrat wissen, wie die zwei Jahre zuvor eingeführten Fallpauschalen (DRG; Diagnosis Related Groups) wirken. Dabei soll überprüft werden, ob die Versorgungskontinuität, eine hohe Qualität sowie die Patientensicherheit gewährleistet sind, und ob es weiterer Massnahmen zur Verbesserung derselben bedarf. Kritisiert wurde insbesondere die frühe Entlassung von Patientinnen und Patienten aus der Spitalpflege. Rehabilitationszentren, Übergangspflege und Pflegeheime hätten nicht genügend qualifiziertes Personal, um intensiv Pflegebedürftige adäquat zu betreuen. In einer Präsentation des Spitalverbandes H+ wurden die DRG positiv bewertet. Die Systemeinstellung habe sich bewährt. Dem stand allerdings eine Studie der Universität Zürich entgegen, in welcher sich die Forschenden bei Spitalärzten erkundigt hatten und feststellten, dass die Ärzte frühen Spitalaustritten gegenüber skeptisch eingestellt sind. So wurde denn auch die Kritik vorgebracht, dass aufgrund steigenden Druckes der Spitalleitungen Patientinnen und Patienten teilweise zu früh entlassen werden. Die Patientensicherheit und eine hohe Qualität der Behandlungen seien nur gesichert, wenn alle Schnittstellen und die Pflege-Nachfolgeinstitutionen bei den vorzunehmenden Erhebungen miteinbezogen werden, so die Postulantin. Der Bundesrat hatte das Postulat zur Annahme empfohlen, weil bereits entsprechende Untersuchungen im Gange seien, namentlich im Rahmen der Evaluation des Krankenversicherungsgesetzes (KVG).

Das Postulat Kessler (glp, SG) zur Evaluation der Fallpauschalen wurde 2016 abgeschrieben. In zwei Studien waren die Auswirkungen der KVG-Revision untersucht worden. Die Untersuchung des Gesundheitsobservatoriums Obsan zeigt auf, dass Patientinnen tatsächlich tendenziell etwas früher aus stationären Behandlungen entlassen werden, danach aber gleich lang in Rehabilitationszentren bleiben wie vor der KVG-Revision. Dies wurde als Anzeichen gedeutet, dass nicht die Diagnosis Related Groups (Fallpauschalen) einen Einfluss auf diese Veränderungen hatten. Eine weitere Studie widmete sich der Qualität an den Schnittstellen zwischen der akutstationären und der poststationären Versorgung. Die dort ermittelten Zufriedenheitsmuster blieben über den gesamten Zeitraum der Studie (2006-2013) stabil, wobei das Schnittstellenmanagement überaus positiv bewertet wurde. Auch aus dieser Studie ergaben sich somit keine unmittelbaren Hinweise auf grössere Veränderungen hinsichtlich der Qualität an den Schnittstellen von der stationären Behandlung zu poststationärer Nachsorge, die im Zusammenhang mit der Revision zu orten wären. Der Schlussbericht der Evaluation der KVG-Revision steht jedoch noch aus und wird per 2019 erwartet.