Im Juni 2014 gab der Bundesrat bekannt, dass das Preisfestsetzungssystem bei den Arzneimitteln per 1. Januar 2015 angepasst wird. Ziele sind die Stabilisierung des Kostenwachstums bei den Originalpräparaten, die Vereinfachung von Prozessen sowie die Erhöhung von Transparenz. Die Anpassung geht mit der Umsetzung des Programms „Gesundheit 2020“ einher, welches spezifisch darauf abzielt, Generika zu fördern und das Kostenwachstum zu stabilisieren. Die Anpassungen wurden gemeinsam mit Verbänden der Pharmaindustrie, den Versicherern, Konsumentenschutzorganisationen und dem Preisüberwacher erarbeitet. Zudem plant die Regierung die Einführung eines Referenzpreissystems für den Bereich patentabgelaufener Arzneimittel. Der Bundesrat beauftragte das EDI, entsprechende Arbeiten für diesen Systemwechsel in Angriff zu nehmen. Damit das Referenzpreissystem eingeführt werden kann, bedarf es einer Anpassung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Mit dem neuen System wird das BAG für einen Wirkstoff einen maximalen Preis festlegen, welcher von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erstattet wird.