Zur Stärkung der inneren Sicherheit wollte der Bundesrat den Strafbefolgungsbehörden den Zugriff auf die Eurodac-Datenbank, die Fingerabdrücke von Personen speichert, welche in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch einreichen oder bei der illegalen Einreise aufgegriffen werden, ermöglichen. Zu diesem Zweck verabschiedete der Bundesrat im November ein Verhandlungsmandat. Die revidierte EU-Verordnung zur Eurodac-Datenbank, die neu den nationalen Strafverfolgungsbehörden den Zugriff auf die Daten erlaubt, gilt für die an Dublin assoziierten Staaten wie die Schweiz nämlich nicht automatisch.