In einer 2011 überwiesenen Motion Gutzwiller (fdp, ZH) nahm der Bundesrat den Auftrag entgegen, das Erbrecht zeitgemässer auszugestalten. Bei gleicher Gelegenheit soll er nun auch prüfen, ob die Aufsicht über testamentarische Willensvollstrecker noch zeitgemäss sei. Der Ständerat nahm ein entsprechendes Postulat Fetz (sp, BS) in der Sommersession 2015 an.

Dossier: Revision des Erbrechts (2016– )