Das Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer gab auch im Rahmen einer Motion der WAK-NR zu Diskussionen Anlass. Das Begehren wollte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) dazu verpflichten, bei eingegangenen Meldeformularen eine Eingangsbestätigung zu versenden. Dies sollte die bisherige Praxis, wonach der Antragsteller den Zustellbeweis zu erbringen hatte, für die betroffenen Unternehmen vereinfachen.
Aus vielerlei Gründen vermochte der Bundesrat diesem Vorschlag nichts Positives abzugewinnen: Die Landesregierung argumentierte erstens, dass eine solche Regelung gegen den Grundsatz, dass der Nachweis steuermindernder Tatsachen dem Steuerpflichtigen obliege, verstosse; zweitens sah der Bundesrat mit dem Begehren all jene Unternehmen benachteiligt, die nicht vom Meldeverfahren Gebrauch machen; drittens befürchtete die Regierung einen erheblichen Mehraufwand für die ESTV, begleitet von entsprechenden Kosten. Der Nationalrat sprach sich im Sinne des Bundesrats und gegen den Willen seiner Kommission dafür aus, die Motion mit 100 zu 88 Stimmen abzulehnen.