Im März nahm der Nationalrat eine Motion der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) des Ständerates, die jener als Erstrat bereits überwiesen hatte, ebenfalls an. In der Motion wurde der Bundesrat beauftragt, gesetzliche Grundlagen vorzulegen, wonach ein Bewilligungs- und Kontrollsystem für Sicherheitsfirmen eingeführt wird, die von der Schweiz aus Dienstleistungen erbringen. Damit sollen die Aktivitäten solcher Dienstleister in Krisengebieten transparent gemacht und sichergestellt werden, dass diese nicht den aussen-, sicherheits- und neutralitätspolitischen Interessen der Schweiz entgegenstehen. Unter die Bewilligungspflicht fallen Sicherheitsfirmen, die entweder ihren Sitz in der Schweiz haben, von der Schweiz aus Dienstleistungen organisieren oder Aktivitäten (z.B. Ausbildung) in der Schweiz durchführen. Der Bundesrat hatte in seiner Antwort angemerkt, dass das Problem bereits erkannt und entsprechende Massnahmen bereits geprüft worden seien. Dennoch hatte er die Annahme der Motion beantragt.