Voraussetzung für IV-Rentenbezug für Ausländer

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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats gab im August 2015 einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge, die die Voraussetzung für IV-Rentenbezug für Ausländer verschärfen wollte. Neu, so der Wunsch der Initianten, sollten nur noch in der Schweiz wohnhafte Personen Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung haben, und auch nur dann, wenn sie bei Eintritt der Invalidität bereits während zweier Jahre Beiträge bezahlt oder seit zehn Jahren in der Schweiz gewohnt haben. Dadurch solle der "Missbrauch der Schweizer Sozialsysteme durch Eingewanderte" eingeschränkt und die IV entlastet werden. Die ständerätliche Schwesterkommission gab dem Anliegen im November jedoch einstimmig keine Folge, weshalb die Initiative zur Beratung an das Plenum des Nationalrats ging. Parallel zur hier behandelten parlamentarischen Initiative hatte die SVP auch je eine parlamentarische Initiative bezüglich der AHV und der Ergänzungsleistungen eingereicht, welche ebenfalls darauf abzielten, den Zugang zu den Sozialwerken für Ausländerinnen und Ausländer zu erschweren.

Nachdem die beiden Kommissionen für Gesundheit und Soziales im Vorjahr unterschiedlich entschieden hatten, gelangte die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion für eine Verschärfung der Voraussetzungen für IV-Rentenbezug für Ausländer in der Maisession 2016 in den Nationalrat. Inzwischen hatten sich die Mehrheitsverhältnisse in der vorberatenden SGK-NR geändert: Die Kommissionsmehrheit beantragte, der Initiative keine Folge zu geben, während eine Minderheit Brunner (svp, SG) sich für Folge geben aussprach. Zu einer eigentlichen Debatte kam es nicht: Die Volksvertreter beliessen es bei den Voten des Minderheits- bzw. Fraktionssprechers und der Mehrheitssprecherin. Brunner erklärte, dass bei einem generellen Ausländeranteil von rund 25% in der IV rund 50% der Bezügerinnen und Bezüger ausländischer Nationalität seien, was es genauer zu betrachten gelte. Allfällige Einwände aufgrund von Verträgen mit der EU und EFTA, welche einen Gleichbehandlungsgrundsatz festschreiben, wischte er mit dem Hinweis auf die 2014 angenommene SVP-Einwanderungsinitiative weg: Die entsprechenden Abkommen seien ohnehin neu zu verhandeln. Zudem wies Brunner auf die nach wie vor schwierige finanzielle Situation der Invalidenversicherung hin. Die Mehrheitssprecherin Moret (fdp, VD) hielt entgegen, eine Umsetzung der Forderungen würde im besten Fall wirkungslos bleiben, im schlechtesten Fall jedoch gegen die Personenfreizügigkeit verstossen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz sei nicht nur ein zentraler Bestandteil des Personenfreizügigkeitsabkommens, sondern er sei auch auf den Zugang zu den Sozialversicherungen voll anwendbar. Eine einseitige Anpassung würde angesichts der aktuellen Verhandlungen mit der Europäischen Union eine unnötige Provokation darstellen. Zudem würden die Statistiken klar zeigen, dass die Personenfreizügigkeit nicht zu einer Zunahme in den Leistungen der IV geführt habe, so die Kommissionssprecherin. Angesichts dieser Argumente empfahl die SGK-NR mit 14 zu 9 Stimmen, die parlamentarische Initiative abzulehnen. Dieser Empfehlung folgte das Ratsplenum mit 123 zu 67 Stimmen ohne Enthaltung. Alle Fraktionen stimmten geschlossen, für den Vorstoss stimmte einzig die SVP.