Im Dezember 2015 erschien der allseits erwartete Bericht der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) mit Diskussionsbeiträgen und Gestaltungsvorschlägen zu den Service-public-Medien. Die EMEK vertrat darin die Ansicht, ohne eigenständig publizierte Angebote der SRG wäre die "robuste mediale Abbildung der politischen Willensbildung gefährdet, eine Gefahr, der sich die Schweiz in den Augen der EMEK nicht aussetzen sollte." Grösstenteils soll die Rolle der SRG nicht angepasst werden, wie die Anhörungsergebnisse ergeben haben. Online-Werbung soll in den nächsten drei bis fünf Jahren gemäss Mehrheit der 15-köpfigen Kommission verboten bleiben; die bisherige Erlaubnis zur Verbreitung von Fernsehwerbung soll jedoch nicht zusätzlich eingeschränkt werden. Uneinigkeit herrschte in der Kommission unter anderem darüber, ob Bewegtbild-Werbung im Video-Bereich zulässig sein soll. In verschiedenen Punkten sah die EMEK ferner fortführenden Diskussionsbedarf. So sei etwa die Diskussion um angebrachte und nicht-angebrachte Programme auszudehnen, wobei die SRG für jede Sprachregion Programmziele zu definieren habe und angeben müsse, mit welchen Produkten diese Ziele erreicht werden sollen. Die Erreichung dieser Ziele soll sowohl intern als auch extern evaluiert werden. Angesichts der aktuellen und extensiv bewirtschafteten öffentlichen Debatte zum Service public erstaunt es, dass der EMEK-Bericht in der Zeitungsberichterstattung kaum Erwähnung fand.

Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)