Optimierung des Rechnungsmodells

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Im November 2014 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Optimierung des Rechnungsmodells des Bundes. Die Regierung plant, das 2007 eingeführte Rechnungsmodell (NRM) auf den 1.1.2017 hin noch stärker an die internationalen Standards (International Public Sector Accounting Standards (IPSAS)) anzupassen. So sollen unter anderem Unternehmen wie SBB, Post, Swisscom oder RUAG, an denen der Bund zu mindestens 50% beteiligt ist, und die Sozialversicherungswerke des Bundes in die konsolidierte Rechnung aufgenommen werden. Zudem strebt der Bundesrat mit der Einführung einer Geldflussrechnung nach den gängigen Normen eine Angleichung an die Rechnungslegung der Kantone und Gemeinden an. Überdies beantragte der Bundesrat beim Parlament die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die seit 1951 bestehende Sparkasse Bundespersonal (SKB). Damit will die Regierung sicherstellen, dass die SKB weiterhin alle zwingenden regulativen Vorgaben erfüllen kann.

Im März 2015 befasste sich der Nationalrat mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Optimierung des Rechnungsmodells des Bundes (NRM). Anlass zu Diskussionen gaben jedoch nicht die direkt geplanten Anpassungen am NRM, sondern die vom Bundesrat neu ins Finanzhaushaltgesetz (FHG) aufgenommenen Bestimmungen zur Sparkasse Bundespersonal (SKB). Ein Rückweisungsantrag Aeschi (svp, ZG) wollte den Bundesrat beauftragen, eine separate gesetzliche Grundlage für die SKB zu schaffen, da das FHG der falsche Ort sei, um das Führen einer bankähnlichen Institution durch den Bund zu regeln. Ausserhalb der Reihen der SVP-Fraktion stiess der Antrag jedoch nicht auf Gehör und wurde entsprechend deutlich mit 50 zu 120 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Auch in der Detailberatung folgte der Nationalrat seiner Finanzkommission (FK-NR) und nahm den Entwurf des Bundesrates, der laut Finanzministerin Widmer-Schlumpf zu einer besseren Darstellung und zu mehr Transparenz führen soll, mit 133 zu 52 Stimmen an. In der Sommersession 2015 befürwortete dann auch der Ständerat mit 40 zu 3 Stimmen die Modernisierungen am Rechnungslegungsmodell. Die FHG-Anpassungen werden aller Voraussicht nach Anfang 2017 in Kraft treten.