Erst 2013 hatte das Parlament Änderungen des Parlamentsgesetzes beschlossen, mit denen auch das Geschäftsreglement des Nationalrates angepasst worden war. Eine dieser Anpassungen entpuppte sich als ineffizient, was Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) mit einer kurz nach dem damaligen Beschluss eingereichten parlamentarischen Initiative wieder ändern wollte. Konkret verlangte die SP-Nationalrätin die Wiedereinführung des beschleunigten Verfahrens bei vom Bundesrat akzeptierten, aber bekämpften Vorstössen. Vor der Änderung wurden solche Vorstösse im Nationalrat am letzten Tag der darauffolgenden Session ohne Rederecht zur Abstimmung gebracht, was zu einer raschen Erledigung führte. Ein Anstoss der 2013 beschlossenen Änderungen war gewesen, dass sich der Ständerat gegen diskussionslos angenommene Motionen wehrte, weil es für die ständerätliche Folgedebatte schwierig sei, hier den Willen der grossen Kammer zu erkennen. Weil mit dem neuen Verfahren sowohl Urheberin als auch Bekämpfer des Vorstosses ein Rederecht erhalten und die Behandlung dieser Vorstösse via ordentliche Liste zu erfolgen hat, werden viele gar nicht behandelt, weil sie nach zwei Jahren abgeschrieben werden. Leutenegger Oberholzer plädierte für eine Kombination: dringliche Behandlung in der Folgesession und Einräumung des Rederechts. Das Büro des Nationalrats gab der Initiative Folge und schlug vor, bekämpfte Vorstösse wieder prioritär zu behandeln und zuoberst auf die Vorstossliste zu setzen. Der Entwurf wurde in der Wintersession in der Gesamtabstimmung einstimmig und in der Schlussabstimmung mit 192 zu 4 (SVP-)Stimmen angenommen.

Dossier: Verbesserung der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (2014)