In der Frühjahrssession 2015 gelangte ein Postulat der FDP-Libralen Fraktion in den Nationalrat, das die finanzielle Stabilität und Planbarkeit der obligatorischen zweiten Säule sicherstellen will. Zu diesem Zweck wurde der Bundesrat beauftragt, aufzuzeigen, wie eine Entpolitisierung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge erreicht, deren finanzielle Stabilität damit abgesichert, und dennoch dem Sicherheitsbedürfnis der Versicherten Rechnung getragen und der Renteneintritt planbar werden kann. Der Mindestumwandlungssatz müsse nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und nicht aufgrund politischer Überlegungen festgelegt werden, so die Begründung. Unter anderem soll die Einrichtung einer unabhängigen Instanz zur Festlegung des Mindestumwandlungssatzes geprüft werden, aber auch eine regelmässige Neufestlegung durch den Bundesrat mit dem Auftrag, keine im System nicht gewollten Umverteilungen mehr zuzulassen. Für die bessere Planbarkeit des Renteneintritts schlugen die Postulanten einen im Voraus bekanntzugebenden jahrgangsabhängigen Mindestumwandlungssatz vor, oder aber ein variables Rentensystem mit einem fixen und einem marktabhängigen Anteil. Der Bundesrat stellte sich gegen den Vorstoss und führte aus, die Festlegung des Mindestumwandlungssatzes durch eine unabhängige Instanz laufe den Bemühungen im Zuge der geplanten Reform der Altersvorsorge 2020 zuwider, das Leistungsniveau in der Altersvorsorge zu erhalten. Dem folgte die grosse Kammer nicht und nahm das Postulat mit 122 zu 50 Stimmen an. Nur die Ratslinke sprach sich dagegen aus.