Die FK-NR beabsichtigte mit einer Motion zur Änderung von Artikel 18 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes eine Prioritätenordnung des Bundesrats bezüglich Sparmassnahmen zur Einhaltung der Schuldenbremse zu schaffen. Bisher regelt das Finanzhaushaltsgesetz nicht, in welchen Bereichen der Bundesrat zur Einhaltung der Schuldenbremse zuerst sparen soll. Dies habe gemäss der FK-NR in der Regel zu Kürzungen bei schwach gebundenen Ausgaben, genannt werden die Landwirtschaft und die Armee, sowie zu Querschnittskürzungen bei der Verwaltung geführt. In Zukunft soll der Bundesrat in denjenigen Bereichen sparen, wo er bisherige staatliche Aufgaben gänzlich streichen kann und die während der letzten fünf Legislaturperioden besonders stark gewachsen sind. Zudem soll es unter Vorbehalt von gesetzlichen Ansprüchen und rechtskräftig zugesicherten Leistungen möglich sein, bewilligte Verpflichtungs- und Voranschlagskredite zu sperren.
Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme von Ende April die Ablehnung der Motion. Zwar ziehe er gezielte Sparmassnahmen linearen Kürzungen vor; damit diese vom Parlament unterstützt würden und zudem die Vorgaben der Schuldenbremse erfüllten, bedürfen sie aber einer gewissen Ausgewogenheit und müssten rasch umsetzbar sein. Zudem müsse berücksichtigt werden, ob die strukturellen Defizite einer tiefen Teuerung, Steuersenkungen oder expansiver Ausgabenpolitik geschuldet seien. Da die Staatsausgaben auch die sich ändernden Prioritäten des Staates abbilden, führen Kürzungen bei den am stärksten wachsenden Bereichen zu einer „systematischen Nivellierung der vom Parlament gesetzten Prioritäten".