In Appenzell-Ausserrhoden möchte namentlich die Regierung die aus dem Jahre 1908 stammende Verfassung einer Totalrevision unterziehen. Deren Bestimmungen sind nach Ansicht der Behörden zu sehr geprägt vom Leitgedanken der Versammlungsdemokratie und würden den heutigen Anforderungen an ein modernes Staatswesen nicht mehr genügen. Vorerst sollen verwaltungsintern die nötigen Vorarbeiten geleistet werden. Die eigentlichen Arbeiten werden erst nach dem spätestens 1993 fälligen Grundsatzentscheid über die Beibehaltung der Landsgemeinde in Angriff genommen werden.
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen- Schlagworte
- Datum
- 28. Dezember 1989
- Prozesstyp
- Kantonale Politik
- Akteure
- Quellen
-
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- SGT, 12.12.89; BaZ, 28.12.89.
von Matthias Rinderknecht
Aktualisiert am 06.05.2025
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