Die Definition der Vergewaltigung im Schweizer Strafgesetzbuch schliesst Männer als Opfer aus, beschränkt sich auf den Beischlaf im engeren Sinne und ist somit veraltet. Mit einer Standesinitiative regte der Kanton Genf eine Erweiterung des Rechtsbegriffes der Vergewaltigung an, sodass dieser auch männliche Personen als Opfer zulässt und andere Formen der gewaltsamen sexuellen Penetration als den Beischlaf in den Tatbestand einschliesst. Im Februar 2015 gab die RK-SR dem Vorstoss mit 12 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung Folge. Die RK-NR stimmte im Juni mit 15 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung zu.
Dossier: Harmonisation des peines (partie spéciale du code pénal)- Mot-clés
- Date
- 26 juin 2015
- Type
- Initiative d’un canton
- n° de l'objet
- 14.311
- Acteurs
- Sources
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de Karin Frick
Modifié le 16.11.2017
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