Im Februar 2017 reichte die SGK-NR zwei parlamentarische Initiativen zu den Tarifstrukturen (Pa. Iv. 17.401) und -verträgen (Pa. Iv. 17.402) gemäss KVG ein. Erstere Initiative verlangte, dass die Tarifpartner eine Organisation zur Erarbeitung, Weiterentwicklung, Anpassung und Pflege der Tarifstrukturen einsetzen und dem Bundesrat die zur Festsetzung der Tarife und Preise notwendigen Daten kostenlos bekanntgeben. Letztere Initiative sollte eine Steuerung der Kosten im KVG durch die Vertragspartner ermöglichen. Demnach sollten die Tarifverträge neu Massnahmen zur Steuerung von Kosten und Leistungen – mindestens eine Überwachung der Entwicklung der Leistungspositionen und der abgerechneten Kosten pro Leistungserbringerbereich – beinhalten. Dabei müsse die Wirtschaftlichkeit der Leistungen sichergestellt werden können und ungerechtfertigte Erhöhungen der Mengen und Kosten müssten zu finanzwirksamen Rückvergütungen führen.
Im November 2017 sprach sich die SGK-SR mit 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen (Pa. Iv. 17.401) respektive mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen (Pa. Iv. 17.402) gegen die beiden Vorstösse aus, da sie „in die gleiche Richtung” zielten wie zwei Massnahmen, welche Experten bereits im Rahmen des Berichts „Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung” vorgeschlagen hatten. Dennoch hielt die SGK-NR im April 2018 an den Kommissionsinitiativen fest und beantragte dem Nationalrat, ihnen Folge zu geben, um die bundesrätliche Stossrichtung zu unterstützen.

Im April 2018 entschied die SGK-NR mit 17 zu 5 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) respektive mit 14 zu 8 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) die eigenen Kommissionsinitiativen 17.401 «Tarifpflege und Entwicklung» und 17.402 «Steuerung der Kosten im KVG durch die Vertragspartner» zur Annahme zu empfehlen. Deren Annahme durch das Parlament solle ein Zeichen der Unterstützung für das Vorgehen des Bundesrates sein, liess die Kommission verlauten. Der Bundesrat hatte zuvor entschieden, die im Bericht der Expertengruppe «Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» vorgeschlagenen Massnahmen, zu denen auch die Forderungen der beiden Kommissionsinitiativen gehören, in zwei Massnahmenpaketen in die Vernehmlassung zu schicken. Während erstere Initiative den Nationalrat oppositionslos passierte, beantragte eine Minderheit Nantermod (fdp, VS), letzterer Initiative keine Folge zu geben. Die Minderheit befürchtete, dass die Initiative zu einer Verstaatlichung des Systems führen könnte, ohne die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen oder eine Kosteneindämmung zu erreichen. Durch das Globalbudget entstehe eine Obergrenze für die Gesundheitsausgaben, was zu einer Rationierung der Pflege am Jahresende führen könnte. Knapp, mit 97 zu 91 Stimmen, folgte die grosse Kammer der Minderheit und sprach sich gegen Folge geben aus. Die ablehnenden Voten der geschlossen stimmenden SVP- und der FDP-Liberalen-Fraktion sowie eines Mitglieds der CVP-Fraktion reichten aus, um die Initiative zu versenken.

Hatte der Nationalrat der parlamentarischen Initiative «Tarifpflege und Entwicklung» seiner SGK noch diskussionslos Folge gegeben, fand die Initiative im Ständerat keine Unterstützung. Die SGK-SR empfahl im April 2019 einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben, da der Bundesrat dieses Anliegen bereits vollumfänglich im ersten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen behandle. Stillschweigend folgte der Ständerat in der Sommersession dieser Empfehlung.