Personenwagen als Anhänger von Arbeitsmotorwagen zulassen

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Personenwagen als Anhänger von Arbeitsmotorwagen zulassen wollte Nationalrat Philippe Nantermod (fdp, VS) und reichte im März 2018 eine diesbezügliche Motion ein. Es ging dabei um ein Anliegen von Baufirmen: Wer ein Arbeitsfahrzeug auf eine Baustelle fährt, soll diesem einen Personenwagen anhängen dürfen, um damit von der Baustelle wegzufahren. Dies sei momentan nicht erlaubt, obschon die entsprechenden Anhängevorrichtungen und Sicherheitsnachweise eigentlich vorhanden seien, monierte der Motionär. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion und der Nationalrat nahm sie im Juni 2018 diskussionslos an.

Auch im Ständerat war das Anliegen von Motionär Nantermod (fdp, VS) nicht umstritten: Diskussionslos nahm die kleine Kammer in der Wintersession 2018 die Motion an, welche die Zulassung von Personenwagen als Anhänger von Arbeitsmotorwagen beabsichtigte.

National- und Ständerat genehmigten in der Sommersession 2024 die Abschreibung einer Motion Nantermod (fdp, VS) betreffend die Zulassung von Personenwagen als Anhänger von Arbeitsmotorwagen. Der Bundesrat hatte im Dezember 2023 Anpassungen an der VRV beschlossen, welche im April 2024 in Kraft traten. Dabei wurden auch Vorschriften für Arbeitsfahrzeuge angepasst und der Transport von arbeitsbezogenen Hilfsmitteln durch Arbeitsfahrzeuge unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das Anliegen der Motion war somit erledigt.