Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im KVG ermöglichen (Mo. 18.3387)

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Einstimmig beabsichtigte die SGK-NR im Mai 2018, sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im KVG zu ermöglichen. Mit einer Motion wollte sie erreichen, dass Leistungen im Rahmen von Patientensteuerungsprogrammen im KVG vergütet werden können, solange die Programme auf klar definierte Patientengruppen beschränkt sind, zu einer Effizienz- und Qualitätssteigerung führen sowie zwischen Leistungserbringern und Versicherern vereinbart wurden. Im Gegensatz zur Unfallversicherung seien solche Leistungen im KVG begrenzt, so dass nichtärztliche Koordinations- und Beratungsleistungen sowie wirksame nichtkassenpflichtige Leistungen nicht abgerechnet werden könnten, erklärte die Kommission. Um dies zu erreichen, hatte die Kommission die entsprechenden Forderungen der parlamentarischen Initiative Humbel (cvp, AG; Pa. Iv. 17.441) in eine Kommissionsmotion aufgenommen, worauf Humbel ihre Initiative zurückgezogen hatte. Im Nationalrat erklärte die frühere Initiantin, dass eine solche Regelung insbesondere chronisch kranken Patientinnen und Patienten zum Beispiel im Rahmen von Disease-Management-Programmen nützen würde. Nachdem sich zuvor auch der Bundesrat für eine Annahme der Motion ausgesprochen hatte, folgte ihm der Nationalrat in der Herbstsession 2018 stillschweigend.

Dossier: Abgeschriebene Vorstösse im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets im Gesundheitswesen

Nach der Zustimmung des Nationalrats zur Motion der SGK-NR für die Ermöglichung von sinnvollen Patientensteuerungsprogrammen im KVG empfahlen die SGK-SR und Bundesrat Berset dem Ständerat die Motion in der Herbstsession 2019 ebenfalls zur Annahme. Wie von der ständerätlichen Kommission vorgeschlagen, wollte der Bundesrat die Motion im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets an die Hand nehmen. Stillschweigend nahm die grosse Kammer den Vorstoss an.

Dossier: Abgeschriebene Vorstösse im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets im Gesundheitswesen

Die beiden Räte beschlossen in der Herbstsession 2023 respektive in der Sommersession 2024, eine Motion der SGK-NR abzuschreiben, die erreichen wollte, dass sinnvolle Patientensteuerungsprogramme künftig im Rahmen des KVG vergütet werden können. Der Bundesrat schrieb in seiner Botschaft zum zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, dass er sich aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung dafür entschieden habe, einzig eine Änderung bei den Netzwerken zur koordinierten Versorgung und keine «spezifische auf Programme bezogene Anpassung» vorzunehmen. Er forderte die Abschreibung der Motion, da sie mit der heutigen Gesetzeslage weitgehend umgesetzt werden könne.

Dossier: Abgeschriebene Vorstösse im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets im Gesundheitswesen