Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage verweigerte das BAG der Universität Bern im November 2017 die Bewilligung für eine wissenschaftliche Studie zum legalen Cannabisverkauf und -konsum in der Stadt Bern. Da zahlreiche Bundesparlamentarierinnen und -parlamentarier jedoch der Ansicht waren, dass «ein offenkundiges Bedürfnis nach wissenschaftlich abgestützten Entscheidungsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Cannabisregulierung» vorhanden sei, reichte die SGK-NR im Januar 2018 als Reaktion auf den Entscheid des BAG zusätzlich zu verschiedenen Motionen (Mo. 17.4111; Mo. 17.4112; Mo. 17.4113, Mo. 17.4114; Mo. 17.4210) auch eine parlamentarische Initiative ein. Darin forderte sie eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG), welche die Durchführung wissenschaftlicher Studien zu Cannabis erlauben sollte. Rund zwei Monate später stimmte die SGK-SR dem Vorstoss ihrer Schwesterkommission mit 12 zu 0 Stimmen (bei 1 Enthaltung) zu.
Dossier: Voraussetzungen für die Durchführung von Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe für Genusszwecke schaffen- Schlagworte
- Datum
- 26. Januar 2018
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 18.402
- Quellen
-
anzeigen
- Medienmitteilung SGK-SR vom 23.03.18
- NZZ, TA, 27.1.18
- NZZ, TA, TG, 24.3.18
von Joëlle Schneuwly
Aktualisiert am 17.08.2020
Aktualisiert am 17.08.2020