Stärkung von integrierten Versorgungsmodellen. Abgrenzung zu einseitigen Listenangeboten ohne koordinierte Behandlung (Mo. 18.3649)

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Im Juni 2018 reichte Ruth Humbel (cvp, AG) eine Motion ein, die zum Ziel hatte, integrierte Versorgungsmodelle durch ihre Abgrenzung von einseitigen Listenangeboten ohne koordinierte Behandlung zu stärken. Dafür brauche es eine entsprechende Definition der integrierten Versorgungsnetze als Gruppe von Leistungserbringenden, die sich «zum Zweck einer Koordination der medizinischen Versorgung zusammenschliessen» und bei denen eine über die ganze Behandlungskette gesteuerte Behandlung der Patientinnen und Patienten, der Zugang zu allen Leistungen der OKP sowie zu zusätzlichen, darüber hinausgehenden Leistungen sichergestellt seien. Zudem müssten bei integrierten Versorgungsnetzen die Zusammenarbeit, der Datenaustausch, die Qualitätssicherung und die Vergütung der Leistungen durch einen Vertrag zwischen dem Versorgungsnetz und den Versicherungen geregelt sein. Eine solche Definition sei nötig, weil die integrierte Versorgung zwar Teil des ersten Massnahmenpakets zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen sei, der Begriff bisher jedoch nirgends definiert werde. Nachdem der Bundesrat die Motion zur Annahme empfohlen hatte, stimmte ihr der Nationalrat in der Herbstsession 2018 stillschweigend zu.

Dossier: Abgeschriebene Vorstösse im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets im Gesundheitswesen

Im September 2019 besprach die SGK-SR die Motion Humbel (cvp, AG) für eine Definition der integrierten Versorgungsmodelle. Die ständerätliche Kommission betonte den Nutzen der integrierten Versorgungsnetze für die Kostendämpfung im Gesundheitswesen, insbesondere bei Patientengruppen mit aufwändigen Gesundheitsleistungen, und sprach sich mit 9 zu 0 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für eine Annahme der Motion aus. Sie empfahl zudem dem Bundesrat, den Vorstoss im Rahmen des zweiten Massnahmenpakets zur Kostendämpfung im KVG zu behandeln. Nachdem sie bereits von Bundesrat und Nationalrat unterstützt worden war, nahm auch der Ständerat die Motion stillschweigend an.

Dossier: Abgeschriebene Vorstösse im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets im Gesundheitswesen

Die beiden Räte beschlossen in der Herbstsession 2023 respektive in der Sommersession 2024 eine Motion von Ruth Humbel (mitte, AG) abzuschreiben, die eine Stärkung von integrierten Versorgungsmodellen und deren Abgrenzung von einseitigen Listenmodellen gefordert hatte. Der Bundesrat schrieb in seiner Botschaft zum zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, dass man zwar einen anderen Weg als die Motion gewählt habe, dass aber «[d]as Anliegen der Motion [ ... ] mit der vorliegenden Gesetzesänderung aufgenommen» werde.

Dossier: Abgeschriebene Vorstösse im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets im Gesundheitswesen