Instrument der pekuniären Verwaltungssanktionen (Po. 18.4100)

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Als sich die SPK-NR bei der Detailberatung der DSG-Revision mit dem darin vorgesehenen Sanktionssystem beschäftigte, stellte sich ihr die Frage, ob in diesem Zusammenhang anstatt natürliche Personen (z.B. die Führungskräfte eines Unternehmens) eher oder auch juristische Personen (das Unternehmen selbst) zur Rechenschaft gezogen werden sollten. Dazu müssten neben strafrechtlichen Sanktionen auch Verwaltungssanktionen für Verstösse gegen das Datenschutzrecht eingeführt werden. Da bei den Verwaltungssanktionen in der Schweiz «beträchtliche Rechtsunsicherheit» herrsche, wie Kommissionssprecher Heinz Brand (svp, GR) vor dem Nationalratsplenum Justizministerin Karin Keller-Sutter zitierte, hatte die Kommission ein Postulat verfasst mit dem Auftrag, die allgemeine Einführung pekuniärer Verwaltungssanktionen im Schweizer Recht zu prüfen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, sich dieser Thematik umfassend anzunehmen und gesetzliche Lösungen für ein System pekuniärer Verwaltungssanktionen zu prüfen, das alle betroffenen Rechtsbereiche (neben dem Datenschutz- beispielsweise auch das Kartell- und das Fernmelderecht) abdecken kann. Der Nationalrat überwies das Postulat in der Frühjahrssession 2019 stillschweigend.

In Erfüllung eines Postulats der SPK-NR veröffentlichte der Bundesrat im Februar 2022 einen Bericht zu pekuniären Verwaltungssanktionen im Schweizer Recht. Darin prüfte er ein mögliches System für pekuniäre Verwaltungssanktionen, fand aber keinen dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Pekuniäre Verwaltungssanktionen werden ausgesprochen, wenn ein Unternehmen gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften, wie etwa das Kartellgesetz, verstösst und entsprechend gebüsst wird.
Laut dem Bericht habe sich basierend auf dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG), verschiedenen Sacherlassen und der etablierten rechtlichen Praxis bereits eine funktionierende, sektoriell ausgerichtete Grundlage für pekuniäre Verwaltungssanktionen etabliert. Geklärt werden müssten in diesem bestehenden Regelungskonzept nur noch Einzelfragen, wie zum Beispiel bezüglich der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung der Sanktionen, der Koordination von Verfahren zwischen Verwaltungs- und Strafbehörden oder der Zugänglichkeit von Informationen zu den Verfahren und Sanktionen für die Öffentlichkeit. Mögliche Lösungsansätze für diese Einzelfragen wurden im Bericht genauer erläutert. Die unmittelbare Umsetzung der Lösungsansätze und eine sektorübergreifende Harmonisierung der pekuniären Verwaltungssanktionen im Schweizer Recht sei zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts jedoch nicht zwingend notwendig, folgerte der Bundesrat.

In der Sommersession 2023 genehmigte der Nationalrat stillschweigend die Abschreibung eines Postulats der SPK-NR zur Prüfung eines Systems für pekuniäre Verwaltungssanktionen im Schweizer Recht. Der Bundesrat hatte im Februar 2022 einen entsprechenden Bericht vorgelegt und anschliessend im Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 die Abschreibung des Postulats beantragt.