Stärkere Rechte der Bauherrschaft bei der Behebung von Baumängeln (Mo. 09.3392)

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Sowohl der National- als auch der Ständerat nahmen im Jahr 2011 auf Anraten des Bundesrates eine Motion Fässler-Osterwalder (sp, SG) an, die darauf abzielte, die Rechte der Bauherrschaft bei Baumängeln oder Baupfusch zu stärken. Die Motionärin hatte ihr Anliegen damit begründet, dass das Parlament bereits bei der Beratung einer parlamentarischen Initiative Fässler-Osterwalder (Pa.Iv. 06.466) sowie einer Motion der RK-NR (Mo. 08.3755) in diesem Bereich Handlungsbedarf erkannt habe. Die Anliegen seien lediglich abgelehnt worden, weil die inhaltlichen Forderungen zu konkret ausformuliert worden seien. Letzteres solle mit vorliegender Motion vermieden werden. Mit Annahme der Motion soll das private Bauvertragsrecht im Hinblick auf die Mängelgewährleistung einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Überprüft werden soll etwa auch, ob ein besonderer Bau- und Architekturvertrag geschaffen werden soll und ob Architekturleistungen generell der Kausalhaftung unterstellt werden sollen.

In der Herbstsession 2023 und in der Sommersession 2024 schrieben zuerst der Nationalrat und darauffolgend der Ständerat eine Motion Fässler-Osterwalder (sp, SG), welche darauf zielte die Rechte der Bauherrschaft bei Baumängeln oder Baupfusch zu stärken, auf Antrag des Bundesrats ab. Der Bundesrat erachtete das Anliegen durch dessen Behandlung im Rahmen einer Vorlage zur Änderung des OR betreffend Baumängel als umgesetzt.