Die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung seien im Bürgerrechtsgesetz sowie in der dazugehörigen Bürgerrechtsverordnung, die nach der Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration in revidierter Form in Kraft getreten sind, hinreichend definiert, befand sowohl die Mehrheit der SPK-NR als auch des Nationalratsplenums. Demnach gab die grosse Kammer im Sommer 2019 einer parlamentarischen Initiative Hess (svp, BE) keine Folge, die vier Mindestkriterien für die erleichterte Einbürgerung (keine rechtskräftige Verurteilung zu einer hohen Freiheitsstrafe, kein Sozialhilfebezug, Nachweis über gute Sprachkenntnisse sowie über ausreichende Kenntnisse des Staatsaufbaus und seiner Geschichte) im Bürgerrechtsgesetz verankern wollte. Die parlamentarische Initiative war noch vor der Revision des Bürgerrechtsgesetzes eingereicht worden. Folge geben wollte ihr allein die geschlossene SVP-Fraktion, die die Ansicht vertrat, der Bund müsse angehalten werden, die materiellen Integrationsvoraussetzungen bei erleichterten Einbürgerungen konsequenter zu überprüfen.