Anpassungen des Freizügigkeitsgesetzes und des Sicherheitsfonds

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Eine Anpassung der Bestimmungen im Freizügigkeitsgesetz für eine Flexibilisierung der Wahl der Anlagestrategien in der beruflichen Vorsorge forderte Jürg Stahl (svp, ZH) in einer Motion. Der Bundesrat sprach sich für die Annahme der Motion aus und National- sowie Ständerat folgten dem Antrag stillschweigend.

Im Rahmen der Änderung des Freizügigkeitsgesetzes erklärte der Bundesrat die Motion Stahl (svp, ZH) als erfüllt. Zukünftig sollen Versicherte mit risikoreicheren Strategien im rein überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge den effektiven Wert ihres Vorsorgeguthabens erhalten. Die Versicherten müssen somit sowohl allfällige Gewinne, als auch allfällige Verluste selber tragen. Stillschweigend stimmten National- und Ständerat der Abschreibung zu.