Per 1. Januar 2011 wurden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge, die seit 2007 bestehen, erstmals der Teuerung angepasst. Sie wurden um 2.3 Prozent erhöht, während die Renten aus dem Jahr 2006 um 0.3 Prozent, die Renten vor 2006 jedoch nicht erhöht wurden.
Gemäss BVG erfolgt nach drei Jahren eine erste Anpassung der Renten an die Preisentwicklung gemäss dem Index der Konsumentenpreise – sofern seither eine Teuerung stattgefunden hat –, anschliessend werden die Renten, wenn nötig, alle zwei Jahre entsprechend dem Teuerungsausgleich der AHV angepasst.

Dossier: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge