Anders als im Vorjahr mussten im Jahr 2012 die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht der Teuerung angepasst werden.
Gemäss BVG erfolgt nach drei Jahren eine erste Anpassung der Renten an die Preisentwicklung gemäss dem Index der Konsumentenpreise – sofern seither eine Teuerung stattgefunden hat –, anschliessend werden die Renten, wenn nötig, alle zwei Jahre entsprechend dem Teuerungsausgleich der AHV angepasst.

Dossier: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge