Wie bereits im Vorjahr wurden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2015 aufgrund zu tiefer Teuerung nicht der Preisentwicklung angepasst.
Gemäss BVG erfolgt nach drei Jahren eine erste Anpassung der Renten an die Preisentwicklung gemäss dem Index der Konsumentenpreise – sofern seither eine Teuerung stattgefunden hat –, anschliessend werden die Renten, wenn nötig, alle zwei Jahre entsprechend dem Teuerungsausgleich der AHV angepasst.

Dossier: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge