Auch für das Jahr 2016 wurden weder die seit 2012 laufenden noch die übrigen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge der Teuerung angepasst.
Gemäss BVG erfolgt nach drei Jahren eine erste Anpassung der Renten an die Preisentwicklung gemäss dem Index der Konsumentenpreise – sofern seither eine Teuerung stattgefunden hat –, anschliessend werden die Renten, wenn nötig, alle zwei Jahre entsprechend dem Teuerungsausgleich der AHV angepasst.

Dossier: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge