Per 1. Januar 2018 fand keine Teuerungsanpassung der seit 2014 laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge statt, da der Wert des Indexes der Konsumentenpreise 2017 denjenigen von September 2014 nicht überstieg.
Gemäss BVG erfolgt nach drei Jahren eine erste Anpassung der Renten an die Preisentwicklung gemäss dem Index der Konsumentenpreise – sofern seither eine Teuerung stattgefunden hat –, anschliessend werden die Renten, wenn nötig, alle zwei Jahre entsprechend dem Teuerungsausgleich der AHV angepasst.

Dossier: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge