Die 2009 entstandenen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge wurden per 1. Januar 2013 erstmals an die Preisentwicklung angepasst und um 0.4 Prozent erhöht. Die vor 2009 entstandenen Renten wurden nicht angepasst.
Gemäss BVG erfolgt nach drei Jahren eine erste Anpassung der Renten an die Preisentwicklung gemäss dem Index der Konsumentenpreise – sofern seither eine Teuerung stattgefunden hat –, anschliessend werden die Renten, wenn nötig, alle zwei Jahre entsprechend dem Teuerungsausgleich der AHV angepasst.

Dossier: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge