Nationales Forschungsprogramms zu Alzheimer

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Eine im Herbst 2018 von Christoph Eymann (lpd, BS) eingereichte Motion forderte den Bundesrat auf, ein NFP zur Alzheimerkrankheit zu lancieren. Gemäss Motionär sei es wichtig und nötig, die Forschung von privaten Firmen durch Forschung an Schweizer Hochschulen zu unterstützen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er verwies in seiner Begründung auf die zahlreichen Forschungsinitiativen auf nationaler und internationaler Ebene, in welchen sich Schweizer Firmen und Forschende an Hochschulen bereits mit der Verbesserung der Diagnose- und Therapiemöglichkeiten dieser Form der Demenz befassten. Zudem sei es üblich, dass die Themenwahl für neue NFP bottom-up geschehe und nicht «von oben herab» implementiert würde. Der Nationalrat schenkte der Argumentation des Bundesrates jedoch kein Gehör und stimmte der Motion in der Herbstsession 2020 mit 130 Stimmen zu 51 Stimmen bei 10 Enthaltungen deutlich zu.

Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession 2022 mit der Forderung von Nationalrat Eymann (lpd, BS), ein NFP zur Alzheimerkrankheit zu lancieren. Die Mehrheit der vorberatenden WBK-SR hatte die Motion zur Ablehnung beantragt, eine Minderheit Sommaruga (sp, GE) hingegen befürwortete das Anliegen. Wie Kommissionssprecherin Isabelle Chassot (mitte, FR) ausführte, sei die Mehrheit der WBK-SR selbstverständlich nicht der Auffassung, dass man diese Krankheit und ihre Folgen nicht untersuchen solle, aber es gebe gute Gründe, die gegen die Lancierung eines NFP sprächen. So stünden die Instrumente, die für eine umfassende Förderung der Alzheimer-Forschung nötig seien, bereits zur Verfügung und würden von den Schweizer Forschenden auch genutzt. Zudem hätten die Forschenden auch jederzeit die Möglichkeit, sich beim SNF um eine ordentliche Finanzierung für die Durchführung von Forschungsprojekten zu Alzheimer zu bemühen, wovon ebenfalls Gebrauch gemacht werde. Darüber hinaus seien die Schweizer Forschenden auch auf der internationalen Ebene in entsprechende Forschungsprojekte eingebunden. Und schliesslich, und das sei für die Kommission der wichtigste Grund, gebe es ein bewährtes Verfahren für die Festlegung von NFPs; die Eingabefrist für die nächste Runde laufe im Übrigen in einigen Tagen aus. Die Kommission betonte, dass es den entsprechenden Organisationen und Forschenden selbstverständlich frei stehe, einen Vorschlag für ein NFP zu Alzheimer einzureichen.
Carlo Sommaruga entgegnete, dass einiges für die Annahme der Motion spreche. So nehme etwa die Anzahl an Personen, welche an Alzheimer erkrankten, immer weiter zu, wodurch auch die medizinischen und gesellschaftlichen Kosten anstiegen. Zudem seien die Mittel, die derzeit für die Alzheimer-Forschung in der Schweiz zur Verfügung stünden, unzureichend und es gebe auch nur wenige Mittel des SNF, die der Alzheimerforschung gewidmet seien.
Die Mehrheit des Ständerates sprach sich am Ende der Debatte mit 25 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Motion aus. Für die Motion stimmten allen voran die Mitglieder der SP- und der Grünen-Fraktionen.