Umstritten bleibt auch die Auslegung des betreffenden Bundesbeschlusses. Die nach einem Urteil des Bundesgerichtes in dieser Angelegenheit eingereichten Motionen der Nationalratskommission (Mo 90.055) und V. Spoerrys (fdp, ZH) (Mo 90.517) sowie eine ähnlich gerichtete Motion Ducret (cvp, GE) (Mo 90.517) wurden vom Nationalrat mit deutlicher Mehrheit überwiesen.