Im Dezember 2022 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht in Erfüllung des Postulates der WBK-NR zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit. Der Bericht diente zugleich auch zur Erfüllung einer Massnahme der Gleichstellungsstrategie 2030, die im Handlungsbereich «Berufliches und öffentliches Leben» vorgesehen ist. Basierend auf einem vom EBG in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesämtern erstellten Grundlagendokument zur Charta der Lohngleichheit zeigte der Bericht unter anderem, dass eine Mehrheit der Kantone, Städte und Unternehmen des Bundes, aber nur eine Minderheit der Gemeinden und staatsnahen Betriebe die Charta unterzeichnet haben. Der Bundesrat definierte in der Folge 18 in seinen Zuständigkeitsbereich fallende Massnahmen, um die Charta zu stärken. Unter anderem wurden Massnahmen zur Anpassung und Vereinfachung des Lohnanalyse-Tools «Logib» vorgenommen und das Monitoring der Charta transparenter gemacht, indem dieses veröffentlicht werden soll. Weiter wurden Massnahmen definiert, um die Vorbildfunktion der Bundesverwaltung zu stärken. Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens plante der Bundesrat eine Optimierung der Prozesse, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Schliesslich beauftragte der Bundesrat das BFS, den Bericht «Analyse der Löhne von Frauen und Männern anhand der Lohnstrukturerhebung» spätestens sechs Monate nach Abschluss der kompletten Datenproduktion zu veröffentlichen.
Dossier: Lohngleichheitsanalysen und Diskussionen über die Einführung von Sanktionen