Für eine Übernahme der Arztkosten bei Schwangerschaftsabbrüchen vor der dreizehnten Woche (Kt.Iv. 19.308)

Als PDF speichern

Der Kanton Genf beantragte in einer Standesinitiativem im Sommer 2019, dass bei der Übernahme der Arztkosten bei Schwangerschaftsabbrüchen vor der dreizehnten Woche durch die OKP zukünftig keine Kostenbeteiligung, also Franchise oder Selbstbehalt, durch die Versicherten mehr anfallen sollen. So werde heute ungefähr jede fünfte Schwangerschaft ungewollt beendet, was für die betroffenen Mütter und Väter ein traumatisches Erlebnis sei. Diese Personen sollen entsprechend nicht noch zusätzlich durch die anfallenden Kosten belastet werden. Im November 2020 gab die SGK-SR der Standesinitiative zusammen mit zwei Motionen zur vollständigen Übernahme der Kosten einer Schwangerschaft vor der dreizehnten Schwangerschaftswoche (Mo. 19.3070 und Mo. 19.3307) Folge.

Im Juni 2021 gab nach ihrer Schwesterkommission auch die SGK-NR der Standesinitiative des Kantons Genf für eine Übernahme der Arztkosten bei Schwangerschaftsabbrüchen vor der dreizehnten Woche mit 11 zu 7 Stimmen Folge. Die SGK-SR wird nun einen entsprechenden Entwurf ausarbeiten.

Da die Forderung nach Übernahme der Arztkosten bei Schwangerschaftsabbrüchen vor der dreizehnten Woche mit dem zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen erfüllt werden sollte, beantragte die SGK-SR ihrem Rat die Abschreibung einer Standesinitiative aus dem Kanton Genf mit der entsprechenden Forderung. Der Ständerat kam diesem Antrag in der Herbstsession 2023 nach.