Der Kanton Genf beantragte in einer Standesinitiativem im Sommer 2019, dass bei der Übernahme der Arztkosten bei Schwangerschaftsabbrüchen vor der dreizehnten Woche durch die OKP zukünftig keine Kostenbeteiligung, also Franchise oder Selbstbehalt, durch die Versicherten mehr anfallen sollen. So werde heute ungefähr jede fünfte Schwangerschaft ungewollt beendet, was für die betroffenen Mütter und Väter ein traumatisches Erlebnis sei. Diese Personen sollen entsprechend nicht noch zusätzlich durch die anfallenden Kosten belastet werden. Im November 2020 gab die SGK-SR der Standesinitiative zusammen mit zwei Motionen zur vollständigen Übernahme der Kosten einer Schwangerschaft vor der dreizehnten Schwangerschaftswoche (Mo. 19.3070 und Mo. 19.3307) Folge.
- Schlagworte
- Datum
- 12. November 2020
- Prozesstyp
- Standesinitiative
- Geschäftsnr.
- 19.308
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Anja Heidelberger
Aktualisiert am 29.04.2022
Aktualisiert am 29.04.2022