Personen, die aufgrund ungerechtfertigter Zahlungsbefehle auf Aberkennung der Schuld klagen müssen, sollten künftig rasche Lösungen zur Löschung des Betreibungseintrags gewährleistet werden. Mittels parlamentarischer Initiative forderte FDP-Nationalrat Fabio Abate (TI) eine entsprechende Gesetzesanpassung im SchKG. In seiner Begründung argumentierte er, dass mutmassliche Schuldner, die eine Aberkennungsklage einreichen, mit äusserst hohen Gebühren belastet würden, während diese für mutmassliche Gläubiger erheblich geringer ausfalle. Dies eröffne ein Fenster für Missbrauch, was laut Abate in der Praxis tatsächlich häufig passiere. Neben den offensichtlichen Nachteilen, die Personen, die das «Nichtbestehen der Schuld feststellen lassen müssen», bei Geschäften wie einem Mietvertrag oder auf der Stellensuche erführen, könnten ihnen auch erhebliche finanzielle Nachteile auferlegt werden. Dies geschehe unabhängig davon, ob die Schuld überhaupt je bestanden habe oder bereits getilgt worden sei. Der Initiant schlug als Lösung vor, dass Forderungen während einer festzulegenden Frist gerichtlich geltend gemacht werden müssen. Bei Vernachlässigung dessen würde die Betreibung künftig hinfällig und der Zahlungsbefehl aufgehoben und gelöscht. Die RK-NR beschloss im Oktober 2010 einstimmig, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Im Mai 2011 tat es ihr ihre Schwesterkommission gleich.
- Schlagworte
- Datum
- 6. Mai 2011
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 09.530
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Catalina Schmid
Aktualisiert am 09.08.2022
Aktualisiert am 09.08.2022