Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Zweiter Verpflichtungskredit (BRG 06.028)

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In seiner Botschaft vom 10. März 2006 beantragte der Bundesrat dem Parlament, das seit 2003 bestehende Impulsprogramm für die familienergänzende Kinderbetreuung weiterzuführen und einen zweiten Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 60 Mio. für die Zeitspanne vom Februar 2007 bis Januar 2011 zu genehmigen. Für die vorangegangenen vier Jahre des achtjährigen Impulsprogramms hatte der Bund einen ersten Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 200 Mio. gesprochen, um die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern anzuregen. Eine vom BSV in Auftrag gegebene Evaluation der ersten anderthalb Jahre des Impulsprogramms war positiv ausgefallen. In der Evaluation der Wirkung des Impulsprogramms kam das BSV zum Schluss, dass die Hälfte der in dieser Zeitspanne neu geschaffenen 3500 Betreuungsplätze lediglich dank des Impulsprogramms hatten realisiert werden können und dass die Eltern die Betreuungsplätze in neun von zehn Fällen zu Ausbildungs- oder Arbeitszwecken nutzten. In den ersten vier Jahren des Impulsprogramms könnten voraussichtlich 13'400 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, womit das geschätzte Angebot an Betreuungsplätzen in dieser Zeitspanne um einen Viertel erweitert werde, folgerte die bundesrätliche Botschaft basierend auf der Evaluation. Gemäss Hochrechnungen werde jedoch lediglich die Hälfte der ersten Tranche des Verpflichtungskredites ausgeschöpft, was die Verfassenden der Evaluation mit den klar definierten Einsatzmöglichkeiten der Finanzhilfen als Starthilfe, dem langen Planungs- und Realisierungshorizont neuer Angebote sowie mit dem erforderlichen Finanzierungsnachweis in Verbindung brachten. Letzterer fordert von den Gesuchstellenden, dass sie bereits in der Planungsphase glaubwürdig darlegen, wie sie nach Auslaufen der Starthilfen des Bundes ihren Betrieb langfristig finanzieren können. Aufgrund der «unerwartet geringe[n] Nachfrage» sowie der «angespannte[n] Lage der Bundesfinanzen» beantragte der Bundesrat dem Parlament für die zweite Kreditperiode einen deutlich tieferen Verpflichtungskredit (CHF 60 Mio.) als in der ersten Kreditperiode (CHF 200 Mio.).

Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Im Nationalrat beantragte Scherer (svp, ZG), auf den Entwurf zur Verlängerung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung nicht einzutreten, da Kinderbetreuung keine Aufgabe des Staates sei; einmal mehr wurde das Schreckgespenst der sozialistischen Denkmuster der Sowjetunion und Chinas bemüht. SP, CVP und GP sprachen sich klar für Eintreten aus. Die FDP meldete sich nicht zu Wort, doch stimmte die Fraktion schliesslich grossmehrheitlich für Eintreten, welches mit 121 zu 59 Stimmen beschlossen wurde. In der Detailberatung ging es ausschliesslich um die Höhe des neuen Verpflichtungskredites. Die Kommissionsmehrheit beantragte, bei den höchstens CHF 200 Mio. der ersten Tranche zu bleiben, um keine Möglichkeiten der Entwicklung zu verbauen; nicht abgeholte Gelder würden ja, wie in der Periode 2003-2007, im Bundeshaushalt verbleiben. Kleiner (fdp, AR) stellte einen Kompromissantrag auf CHF 120 Mio. Zwei weitere Minderheiten mit annähernd den gleichen Vertretern aus SVP und Rechtsfreisinn verlangten, entweder dem Bundesrat zu folgen (CHF 60 Mio.) oder den Rahmenkredit gar zu halbieren (CHF 30 Mio.). Für eine Streichung des Kredits bei gleichzeitiger Erhöhung des Bundesbeitrags an die Familienzulagen um jährlich CHF 50 Mio. sprach sich Wäfler (edu, ZH) aus. Knapp mit 96 zu 89 Stimmen konnte sich schliesslich der Antrag der Mehrheit (CHF 200 Mio.) durchsetzen. SP und GP votierten geschlossen dafür, ebenfalls eine Mehrheit der CVP. 31 Vertreterinnen und Vertreter der FDP gaben dem Antrag Kleiner den Vorzug, sechs jenem der Mehrheit. Von der SVP unterstützten lediglich die beiden Bündner Gadient und Hassler die Kommissionsmehrheit.

Eintreten war im Ständerat unbestritten. Die Mehrheit der Kommission beantragte aber eine Reduktion auf CHF 120 Mio. Während der vom Bundesrat vorgeschlagene Betrag von CHF 60 Mio. angesichts der in der Periode 2003-2007 voraussichtlich gesprochenen CHF 107 Mio. als zu gering erachtet wurde, schienen CHF 120 Mio. der Realität angemessen; dieser Betrag hätte auch den Vorteil, nicht zu einer so weitreichenden Lösung der Schuldenbremse zu führen, was anderswo möglicherweise unliebsame Einsparungen bedeuten würde. Eine Minderheit aus SP und CVP, welche die Unterstützung von Langenberger (fdp, VD) fand, setzte sich für die Fassung des Nationalrates ein, da gerade in ländlichen Gebieten noch ein hoher Nachholbedarf bestehe, eine Kürzung ein negatives Signal an die Kantone, die Gemeinden und die privaten Firmen aussenden würde und es sich ja lediglich um einen Verpflichtungskredit und keine konkrete finanzielle Zusage handle. Ein Antrag Kuprecht (svp, SZ), dem Bundesrat zu folgen, den Bundesrat Couchepin noch einmal halbherzig verteidigte, unterlag deutlich mit 33 zu 9 Stimmen. Die Mehrheit setzte sich mit 28 zu16 Stimmen gegen die Minderheit durch. Die Ausgabe wurde einstimmig genehmigt.

In der Differenzbereinigung im Nationalrat versuchte eine Kommissionsmehrheit, zumindest einen Kompromiss zu erreichen und beantragte CHF 160 Mio. Sie machte geltend, die Konstruktion derartiger Finanzhilfen sei so, dass es sehr viel sinnvoller ist, zu viel Geld zu beschliessen als zu wenig. Wenn zu wenig gesprochen werde, müssten Projekte abgelehnt werden, oder es käme ein sehr komplizierter Verteilungsapparat in Gang, um das Geld auf die Kantone zu verteilen, was im Interesse des Anliegens unbedingt vermieden werden sollte. Wenn zu viel Geld beschlossen werde, habe das insofern keine Folgen, als nichts ausgegeben wird, was nicht durch ein konkretes Projekt nachgefragt ist. Die Minderheit vor allem aus der FDP befand dagegen, dass die höchstens CHF 120 Mio. durchaus genügten, um den allfälligen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, weshalb keine weiteren Beträge nötig seien. Erneut sehr knapp, mit 88 zu 85 Stimmen, setzte sich schliesslich die Minderheit durch.

Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung