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  • Langenberger, Christiane (fdp/plr, VD) SR/CE

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25 Resultate
Januar 1965 Januar 2026
1965
1971
1977
1983
1989
1995
2001
2007
2013
2019
2026
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An der Delegiertenversammlung Mitte April 2016 in Bern wählte die FDP ein neues Präsidium. Philip Müller (fdp, AG), 2015 in den Ständerat gewählt, trat etwas überraschend als Präsident zurück, weil er sich ganz auf die Kantonsvertretung konzentrieren wolle. Er hatte das Amt 2012 von Fulvio Pelli (fdp, TI) als zuerst «belächelter Nichtakademiker» (NZZ) übernommen und wurde in Bern für seinen «unermüdlichen Einsatz» gefeiert, der als mitursächlich für die «Positivspirale» und die jüngsten eidgenössischen Wahlerfolge betrachtet wurde. Seine «direkte, bodenständige und ehrliche Art» habe geholfen, neue Wählerinnen und Wähler zu gewinnen, war der Medienmitteilung der Partei zu entnehmen.
Zur Nachfolgerin Müllers wurde Petra Gössi (fdp, SZ) gekürt – als einzige sich zur Verfügung stellende Kandidatin einstimmig und ohne Enthaltungen. Die 40-jährige ehemalige Schwyzer Kantonalparteipräsidentin war 2011 in den Nationalrat gewählt worden und hatte den Sitz 2015 erfolgreich verteidigt. In den Medien wurde der dritten Frau an der Spitze des Freisinns (nach Christiane Langenberger und Marianne Kleiner) wenig Kredit eingeräumt. Es werde für die als «trocken» geltende und in Bern noch nicht sehr bekannte Wirtschaftsberaterin nicht leicht werden, die FDP in ihrer momentanen Bestform zu halten, argwöhnte etwa der Sonntagsblick. Darüber hinaus könne sie sich im Gegensatz zu Müller kaum glaubhaft von der Finanzwirtschaft distanzieren. In einigen Medien wurde eine von ihr beratene Firma mit den Panama Papers in Verbindung gebracht. Le Temps prognostizierte einen «changement de génération, mais aussi du style».
Neben Gössi wurden neu Andrea Caroni (fdp, AR), Philippe Nantermod (fdp, VS) und Christian Vitta (Ti, fdp) ins Vize-Präsidium gewählt. Christian Wasserfallen (fdp, BE), von vielen Medien als Nachfolger für Müller gehandelt, und Christian Lüscher (fdp, VD) wurden im Vizepräsidialamt bestätigt. Gössi bezeichnete die fünf im Schnitt 40 Jahre alten Vizepräsidenten als ihre «Boygroup». Aus dem Präsidium zurückgetreten waren neben Müller auch Vincenzo Pedrazzini (SZ, fdp), Carlo Speziali (TI, fdp) und Isabelle Moret (fdp, VD). Nach ihrer Wahl zur neuen FDP-Präsidentin trat Gössi aus dem Vorstand des Gewerbeverbands und des Hauseigentümerverbands zurück.

Neues FDP-Präsidium mit Gössi als Präsidentin (2016)
Dossier: FDP-Präsidentinnen und -Präsidenten seit 2000

Nach langer Krankheit verstarb die ehemalige Präsidentin der FDP Christiane Langenberger (fdp, VD) Mitte August 2015 im Alter von 74 Jahren. Die Waadtländerin, die von 1995 bis 1999 im Nationalrat und anschliessend bis 2007 im Ständerat sass, war nicht nur die erste FDP-Ständerätin, sondern auch die erste Frau an der Spitze des Freisinns. Sie übernahm das Präsidium 2003 nach dem Rücktritt von Gerold Bührer (fdp, SH) als Vizepräsidentin zuerst ad interim und wurde in der Folge von einer innerlich zerstrittenen Partei in ihrem Amt bestätigt. Als Frau und als «Welsche» habe sie innerhalb der Partei einen schweren Stand gehabt, resümierte der Tages-Anzeiger in seinem Nachruf. Die schlechten Resultate bei den nationalen Wahlen 2003 hätten ihre Position derart geschwächt, dass sie 2004 zurücktreten musste. Langenberger war 1998 Bundesratskandidatin und musste sich erst im fünften Wahlgang dem späteren Bundesrat Pascal Couchepin beugen. Die «Vorkämpferin für die Frau», wie sie die Aargauer Zeitung betitelte, habe ihre Bundesratskandidatur als «Frauenkandidatur» verstanden und sei mit ihrem «moderaten Feminismus», mit dem sie Vereinbarkeit von Beruf und Familie forderte, ein Vorbild gewesen.

Christiane Langenberger verstorben

Le Conseil des Etats a examiné conjointement une initiative parlementaire du groupe radical-libéral relative au doublement de la proportion de militaires en service long (à 30% maximum), et un postulat de la Commission de la politique de sécurité du Conseil des Etats (CPS-CE) (po. 07.3556), qui demandait au Conseil fédéral de vérifier l’opportunité d’augmenter le nombre de militaires en service long après la mise en œuvre de l’étape de développement 2008-2011. La CPS-CE demandait en outre au gouvernement d’en faire rapport, notamment du point de vue d’un certain nombre d’aspects, comme, entre autres, la constitutionnalité de cette mesure, le profil de prestations actuel de l’armée, les besoins et possibilités d’engagement des unités de militaires en service long, et des effets sur la structure de l’armée, les coûts de formation et d’infrastructure, et le degré d’acceptation de l’armée au sein de la population. Une minorité radicale-socialiste emmenée par Christiane Langenberger (prd, VD) a proposé de donner suite à cette initiative, soulignant les nombreux avantages du service long et le fait que le Conseil national avait décidé de donner suite à cette initiative parlementaire par 98 voix contre 46 quatre mois auparavant. Combattue par l’UDC et le PDC, cette initiative a finalement été rejetée par les conseillers aux Etats par 21 voix contre 13. Ils ont cependant adopté le postulat de la CPS-CE, estimant que celui-ci représentait une voie plus sûre, puisque cet objet pourrait être débattu à nouveau par la suite.

militaires en service long

Rücktritte
24 Nationalräte und 14 Ständeräte traten auf das Legislaturende hin aus ihrem Rat zurück. Unter den zurücktretenden Nationalräten versuchte nur Liliane Maury-Pasquier (sp/ps, GE) NR/CN) den Übertritt in den Ständerat. Die FDP hatte im Nationalrat 6 Rücktritte und im Ständerat 5 Rücktritte zu verzeichnen. Bei der SP traten 6 Nationalräte und 3 Ständeräte zurück, bei der CVP 3 Nationalräte und 4 Ständeräte, bei der SVP 6 Nationalräte und 2 Ständeräte. Bei den Grünen trat eine Nationalrätin zurück. Die Rücktrittsquote betrug insgesamt im Nationalrat 12% und im Ständerat 30,4%. Diese Quote ist im Vergleich zu 2003 in beiden Räten gesunken, insbesondere im Nationalrat gab es viel weniger Rücktritte. Jedoch reichten einige bekannte Parlamentarier ihren Rücktritt ein. Unter den zurücktretenden Ständeräten waren Trix Heberlein (fdp, ZH), Hans Fünfschilling (fdp, BL), Thomas Pfisterer (fdp, AG), Françoise Saudan (fdp, GE), Christiane Langenberger (fdp, VD), Christiane Brunner (sp, GE), Hans Lauri (svp, BE), Hans Hofmann (svp, ZH) und Franz Wicki (cvp, LU). Auf eine Wiederwahl in den Nationalrat verzichteten unter anderen Gerold Bührer (fdp, SH), Peter Vollmer (sp, BE), Remo Gysin (sp, BS), Hermann Weyeneth (svp, BE), Rolf Hegetschweiler (fdp, ZH), Jean-Paul Glasson (fdp, FR), Michel Béguelin (sp, VD) und Barbara Haering (sp, ZH).

Rücktritte Eidgenössische Wahlen 2007
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2007- Übersicht

Im Zusammenhang mit der BFI-Botschaft des Bundesrates waren zahlreiche Motionen eingereicht worden: Eine Motion der FDP-Fraktion (Mo. 06.3272), welche den Bundesrat einlud, die Observation und Kontrolle der Massnahmen zur Umsetzung der in der neuen Bildungsverfassung beschlossenen Ziele sicherzustellen, lehnte der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat, welcher diese Ende 2006 angenommen hatte, ab. Der Bundesrat und die Kommission beantragten die Ablehnung der Motion, weil sie der Meinung waren, dass ihr Anliegen im Rahmen der BFI-Botschaft in Form des bewilligten Kredites für einen periodischen Bildungsbericht bereits erfüllt sei. Die im Vorjahr vom Ständerat überwiesene Motion Christiane Langenberger (fdp, VD; Mo. 06.3303), welche den Bundesrat aufforderte, im Rahmen der BFI-Botschaft 2008–2011, dem Parlament eine jährliche Krediterhöhung um mindestens sechs Prozent vorzuschlagen, war mit der Vorlage der betreffenden Botschaft des Bundesrates bereits erfüllt. Der Form halber überwies der Nationalrat die Motion nach der Beratung der Forschungsbotschaft ebenfalls. Die vom Nationalrat 2006 überwiesene Motion Markus Hutter (fdp, ZH; Mo. 06.3563), welche verlangte, dass zusätzliche Mittel für den BFI-Bereich nicht in ineffiziente Strukturen fliessen oder ermöglichen, dass andere Finanzträger sich auf Kosten des Bundes entlasten, lehnte der Ständerat ab. Die Kommission beantragte die Ablehnung der Motion, da die Stossrichtung für diffus gehalten wurde. Der Bundesrat hatte die Motion anfänglich unterstützt, hielt sie in der Zwischenzeit aber für überholt. Eine weitere Motion der FDP-Fraktion (Mo. 06.3377), welche den Bundesrat aufforderte, im Rahmen der BFI-Botschaft 2008–2011, dem Parlament eine jährliche Krediterhöhung um mindestens acht Prozent vorzuschlagen, wurde vom Ständerat abgelehnt, da die Regierung sich im Rahmen der BFI-Botschaft bereits für eine Steigerung um sechs Prozent jährlich ausgesprochen hatte.

Kredit für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) für die Jahre 2008-2011 bis 8%

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, dass sich die Schweiz an der Weltausstellung von Mai bis Oktober 2010 in Schanghai (China) beteiligen solle. Das Leitthema der von rund 200 Staaten und internationalen Organisationen beschickten Ausstellung wird „Better City; Better Life“ sein. Die Organisation Präsenz Schweiz hatte für die Gestaltung des schweizerischen Pavillons im Jahr 2006 einen Projektwettbewerb durchgeführt und erkor im Mai des Berichtsjahres den Sieger. Der Bundesrat beantragte einen Kreditrahmen von 20 Mio Fr., wobei ein Fünftel davon durch die Privatwirtschaft aufgebracht wird. Im Ständerat betonte Kommissionssprecherin Langenberger (fdp, VD) einerseits die grosse Bedeutung, welche China nicht zuletzt auch wirtschaftlich für die Schweiz hat, und andererseits auch die hohe Qualität des schweizerischen Projekts. Opposition gegen das Vorhaben gab es keine.

Weltausstellung 2010 in Schanghai
Dossier: Weltausstellungen

Das Berichtsjahr war geprägt von Diskussionen über den Kredit für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) für die Jahre 2008–2011. Ursprünglich hatte der Bundesrat eine Erhöhung von 4.5 Prozent vorgesehen. EDK, Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Nationalfonds (SNF) verlangten jedoch einen substantielleren Ausbau, um die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsplatzes Schweiz zu halten. Nach ausgiebiger Debatte einigten sich die Räte schliesslich gemäss einer Motion der FDP-Fraktion (Mo. 06.3408), die BFI-Ausgaben um bis acht Prozent aufzustocken. SVP und CVP hatten mindestens sechs Prozent, SP und Grüne gar bis zu zehn Prozent verlangt; der Ständerat hatte zuvor einer Motion Langenberger (fdp, VD; Mo. 06.3303) folgend bereits für eine Erhöhung um sechs Prozent optiert. Bundesrat Pascal Couchepin wies vergeblich auf die nötige Unterstützung der Kantone hin, er hätte einen bescheideneren, dafür nachhaltigen und konstanten Ausbau vorgezogen. Abgelehnt wurde ein Postulat der FDP-Fraktion (Mo. 06.3396), das die Schaffung eines Innovationsfonds verlangte, der aus dem Verkauf eines Teils der Swisscom-Aktien des Bundes zu speisen sei.

Kredit für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) für die Jahre 2008-2011 bis 8%

Im Nationalrat beantragte Scherer (svp, ZG), auf den Entwurf zur Verlängerung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung nicht einzutreten, da Kinderbetreuung keine Aufgabe des Staates sei; einmal mehr wurde das Schreckgespenst der sozialistischen Denkmuster der Sowjetunion und Chinas bemüht. SP, CVP und GP sprachen sich klar für Eintreten aus. Die FDP meldete sich nicht zu Wort, doch stimmte die Fraktion schliesslich grossmehrheitlich für Eintreten, welches mit 121 zu 59 Stimmen beschlossen wurde. In der Detailberatung ging es ausschliesslich um die Höhe des neuen Verpflichtungskredites. Die Kommissionsmehrheit beantragte, bei den höchstens CHF 200 Mio. der ersten Tranche zu bleiben, um keine Möglichkeiten der Entwicklung zu verbauen; nicht abgeholte Gelder würden ja, wie in der Periode 2003-2007, im Bundeshaushalt verbleiben. Kleiner (fdp, AR) stellte einen Kompromissantrag auf CHF 120 Mio. Zwei weitere Minderheiten mit annähernd den gleichen Vertretern aus SVP und Rechtsfreisinn verlangten, entweder dem Bundesrat zu folgen (CHF 60 Mio.) oder den Rahmenkredit gar zu halbieren (CHF 30 Mio.). Für eine Streichung des Kredits bei gleichzeitiger Erhöhung des Bundesbeitrags an die Familienzulagen um jährlich CHF 50 Mio. sprach sich Wäfler (edu, ZH) aus. Knapp mit 96 zu 89 Stimmen konnte sich schliesslich der Antrag der Mehrheit (CHF 200 Mio.) durchsetzen. SP und GP votierten geschlossen dafür, ebenfalls eine Mehrheit der CVP. 31 Vertreterinnen und Vertreter der FDP gaben dem Antrag Kleiner den Vorzug, sechs jenem der Mehrheit. Von der SVP unterstützten lediglich die beiden Bündner Gadient und Hassler die Kommissionsmehrheit.

Eintreten war im Ständerat unbestritten. Die Mehrheit der Kommission beantragte aber eine Reduktion auf CHF 120 Mio. Während der vom Bundesrat vorgeschlagene Betrag von CHF 60 Mio. angesichts der in der Periode 2003-2007 voraussichtlich gesprochenen CHF 107 Mio. als zu gering erachtet wurde, schienen CHF 120 Mio. der Realität angemessen; dieser Betrag hätte auch den Vorteil, nicht zu einer so weitreichenden Lösung der Schuldenbremse zu führen, was anderswo möglicherweise unliebsame Einsparungen bedeuten würde. Eine Minderheit aus SP und CVP, welche die Unterstützung von Langenberger (fdp, VD) fand, setzte sich für die Fassung des Nationalrates ein, da gerade in ländlichen Gebieten noch ein hoher Nachholbedarf bestehe, eine Kürzung ein negatives Signal an die Kantone, die Gemeinden und die privaten Firmen aussenden würde und es sich ja lediglich um einen Verpflichtungskredit und keine konkrete finanzielle Zusage handle. Ein Antrag Kuprecht (svp, SZ), dem Bundesrat zu folgen, den Bundesrat Couchepin noch einmal halbherzig verteidigte, unterlag deutlich mit 33 zu 9 Stimmen. Die Mehrheit setzte sich mit 28 zu16 Stimmen gegen die Minderheit durch. Die Ausgabe wurde einstimmig genehmigt.

In der Differenzbereinigung im Nationalrat versuchte eine Kommissionsmehrheit, zumindest einen Kompromiss zu erreichen und beantragte CHF 160 Mio. Sie machte geltend, die Konstruktion derartiger Finanzhilfen sei so, dass es sehr viel sinnvoller ist, zu viel Geld zu beschliessen als zu wenig. Wenn zu wenig gesprochen werde, müssten Projekte abgelehnt werden, oder es käme ein sehr komplizierter Verteilungsapparat in Gang, um das Geld auf die Kantone zu verteilen, was im Interesse des Anliegens unbedingt vermieden werden sollte. Wenn zu viel Geld beschlossen werde, habe das insofern keine Folgen, als nichts ausgegeben wird, was nicht durch ein konkretes Projekt nachgefragt ist. Die Minderheit vor allem aus der FDP befand dagegen, dass die höchstens CHF 120 Mio. durchaus genügten, um den allfälligen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, weshalb keine weiteren Beträge nötig seien. Erneut sehr knapp, mit 88 zu 85 Stimmen, setzte sich schliesslich die Minderheit durch.

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Zweiter Verpflichtungskredit (BRG 06.028)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Der Ständerat lehnte ein Postulat Langenberger (fdp, VD) ab, das den Bundesbeiträgen an den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) eine grössere Verbindlichkeit verleihen wollte; für die Planung und Durchführung von Forschungsprojekten sei mehr finanzielle Stabilität nötig. Der Bundesrat vertrat die Auffassung, dass der Verlust des finanzpolitischen Spielraumes, welcher durch zusätzliche gebundene Ausgaben entstehe, stärker zu gewichten sei als die höhere Stetigkeit des Mittelzuwachses für den SNF und die KTI.

Bundesbeiträgen an den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und die Kommission für Technologie und Innovation (KTI)

Diskussionslos überwies der Ständerat eine Motion Darbellay (cvp, VS) zur Verbesserung der Sicherheit von Kindern insbesondere in Schulbussen. Abgelehnt wurde eine Motion Langenberger (fdp, VD) betreffend des im Rahmen der WHO-Ministerkonferenz beschlossenen „Aktionsplans zur Verbesserung von Umwelt und Gesundheit der Kinder“. Die Regierung stimmte den Zielen (Zugang zu sauberem Wasser, Reduktion des Übergewichts, Reduktion der Verschmutzung der Innenraumluft etc.) zu, hielt aber einen speziellen Aktionsplan nicht für notwendig; sie hatte diesen bereits im Rahmen der Aufgabenverzichtsplanung gestrichen.

Sicherheit von Kindern

En septembre, la Commission de la science du Conseil des Etats a fait pourtant un pas en direction de l’initiative, en recommandant à ce dernier de renforcer les mesures en faveur des animaux dans la révision de la loi idoine. Le but recherché était que la Protection suisse des animaux (PSA) retire son initiative populaire. La présidente de la Commission, la vaudoise Christiane Langenberger (prd), a précisé que les initiants avaient laissé entendre qu’ils pourraient le faire s’ils obtenaient satisfaction sur des points qui leur tenaient à coeur. La Commission a en effet considéré avoir fait un pas significatif en leur direction en « améliorant nettement » le projet du Conseil fédéral relatif à la nouvelle loi sur la protection des animaux, qui doit servir de contre-projet à l’initiative. La Commission a ainsi soutenu l’idée qu’il fallait mettre l’accent sur la dignité des animaux et tenir compte de leur souffrance.

Revision de la loi sur la protection des animaux (2002-2005) (MCF 02.092)
Dossier: Revision des Tierschutzgesetzes 2002-2005

Anfang März gab Christiane Langenberger (VD) bekannt, sie stehe für die im April anstehende Wiederwahl als Parteipräsidentin nicht mehr zur Verfügung; sie sei zum Schluss gekommen, dass die Partei einen Neustart auch in personeller Hinsicht brauche. Als aussichtsreichste Kandidaten wurden in der Presse Ständerat Rolf Schweiger (ZG), Nationalrat Georges Theiler (LU) und Fraktionspräsident Fulvio Pelli (TI) gehandelt.

FDP-Präsidentschaft wechselt von Langenberger (VD) über Schweiger (ZG) und Kleiner (AR) zu Pelli (TI; 2004-2005)
Dossier: FDP-Präsidentinnen und -Präsidenten seit 2000

Mit 19 zu 18 Stimmen verwarf der Ständerat eine Motion Christiane Langenberger, welche die Einführung von Blockzeiten in allen Schweizer Schulen im Interesse von Familien, Wirtschaft und Gesellschaft gefordert hatte. Mit dem von der FDP und der SP portierten Begehren, zu dessen Entgegennahme auch der Bundesrat bereit gewesen war, hätte eine verfassungsmässige Verankerung von Blockzeiten geschaffen werden sollen – auch im Sinne eines Schritts in Richtung Chancengleichheit von Frau und Mann. Das System der Blockzeiten sieht auf Kindergarten- und Primarschulstufe mindestens vier Lektionen an fünf Vormittagen und zwei Lektionen an mindestens einem Nachmittag vor, womit die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie verbessert werden soll. Die Überweisung der Motion scheiterte an den Gegenstimmen der CVP, welche Bedenken vor allem hinsichtlich möglicher Eingriffe in die kantonale Souveränität angemeldet hatte.

Blockzeiten

Bei den eidgenössischen Wahlen verlor die Liberale Partei zwei ihrer sechs bisherigen Mandate im Nationalrat (darunter den Sitz von Christine Wirz-von Planta, BS) und büsste damit ihre Fraktionsstärke ein. Die vier liberalen Parlamentarier, welche alle aus der Romandie stammen, schlossen sich der FDP-Fraktion an; diese trug dem Zuwachs Rechnung, indem sie sich in der französischen Version in „groupe radical-liberal“ umbenannte. Erste Gespräche über eine engere Zusammenarbeit der beiden Parteien auf nationaler Ebene hatten bereits im Sommer stattgefunden; der gemeinsame Ständeratswahlkampf der beiden Präsidenten Claude Ruey (lp) und Christiane Langenberger (fdp) in der Waadt sowie die Verluste beider Parteien in den Nationalratswahlen hatten die Annäherung gefördert. Auf nationaler Ebene bilden Liberale und Freisinnige künftig eine Föderation, die kantonalen Parteistrukturen bleiben jedoch erhalten. Die Empfehlungen der LP zu den eidgenössischen Vorlagen deckten sich mit jenen der FDP, mit Ausnahme der Revision der Volksrechte, zu der die Liberalen die Nein-Parole herausgaben.

Zusammenarbeit der LPS und der FDP seit den eidgenössischen Wahlen 2003
Dossier: Die Fusion von LPS und FDP

Die 1.-August-Rede von Parteipräsidentin Christiane Langenberger wirbelte etwas Wahlkampfstaub auf: Langenberger forderte zwar nicht direkt die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen, wies aber darauf hin, dass die Schweiz ihrem europäischen Schicksal nicht sehr lange entgehen könne und prangerte die wirtschaftlichen Folgen des Alleingangs, vor allem die Ablehnung des EWR, an.

FDP-Präsidentin fordert eine enge Zusammenarbeit mit der EU

La Conseil des Etats, en tant que deuxième conseil, a examiné la loi sur le service civil (LSC) lors de sa session de printemps. Après une entrée en matière sans opposition, le plénum, en suivant sa commission, s’est aligné sur le Conseil national. Le seul point qui ait donné lieu à une discussion concernait la durée du service civil, que le Conseil national avait voulu maintenir à 1.5 fois la durée du service militaire. Une minorité, emmenée par la radicale Langenberger (VD) et le socialiste Béguelin (VD), a toutefois proposé de revenir à la solution du gouvernement et de passer à un coefficient de 1.3. Ils ont avancé, sans succès, des arguments concernant la pénibilité du service civil. Ils ont estimé qu’on ne devait pas la sous-estimer, prenant l’exemple de l’exercice de tâches d’encadrement de personnes. Ils ont également souligné sa meilleure compatibilité avec les exigences économiques. Le radical bâlois Hans Fünfschilling a rappelé qu’avec le maintien de l’examen du conflit de conscience, la preuve par l’acte n’était plus nécessaire et un rabaissement à 1.3 lui semblait sensé. Ces arguments n’ont convaincu que 13 députés contre 27 favorables au maintien du 1.5 déjà entériné par le Conseil national. Ce dernier a ensuite confirmé sa position et ainsi formellement aplani les divergences. Au vote final, alors que le texte a été accepté par 35 voix sans opposition au Conseil des Etats, le clivage gauche-droite a été très clair au National. Les 169 voix favorables au projet provenaient des rangs bourgeois, alors que l’opposition (67 voix) se composait principalement d’élus roses-verts (52 ps, 10 pe).

Révision de la loi sur le service civil (LSC) (MCF 01.060)
Dossier: Armee XXI

An ihrem Programmparteitag im Schiffbau des Zürcher Schauspielhauses beschlossen die Freisinnigen die Nein-Parole zu den sieben von der Linken unterstützten Volksinitiativen. Anschliessend wählten die Delegierten den Unternehmer und Kantonsrat Ruedi Noser (ZH) zum Vizepräsidenten – als Ersatz für die zur Parteipräsidentin aufgerückte Christiane Langenberger – und Maja Lalive d’Epinay (SZ) als neues Mitglied in die FDP-Geschäftsleitung. Kaum zu Diskussionen Anlass gab die Wahlplattform „FDP – im Einsatz für Freiheit und Verantwortung. Mehr Chancen für die Schweiz“ mit den vier Schwerpunkten Wirtschaftswachstum, Bildung und Forschung, soziale Sicherheit und Gesundheit sowie Sicherheit und Migration. Ohne Gegenstimme und mit einigen Enthaltungen sprachen sich die Delegierten im Grundsatz für die Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene aus. Dass der Freisinn den Bundeshaushalt ausschliesslich ausgabenseitig sanieren wollte, stellten die Delegierten mit einer adhoc-Resolution gegen eine eidgenössische Erbschaftssteuer klar – Bundesrat Villiger hatte eine solche im Hinblick auf die Unzuverlässigkeit des Parlaments in Sachen Ausgabendisziplin am Vortag in Erwägung gezogen und damit einigen Unmut ausgelöst, da die Wahlplattform nur Steuersenkungen, keinesfalls aber neue Steuern vorsah. Ausserdem sprachen sich die Freisinnigen für eine baldige Regierungsreform aus, wollten sich jedoch nicht so konkret auf die Äste hinauswagen wie Fraktionschef Fulvio Pelli (TI), dessen Antrag die Erweiterung des Bundesrates von 7 auf 9 Mitglieder vorsah. Gutgeheissen wurde schliesslich eine Stärkung des Bundespräsidentenamtes durch die Verlängerung der Amtszeit von einem auf zwei Jahre.

Wahlkampf und Wahlresultate der FDP (2003)

Anfang Januar wählten die FDP-Delegierten Interimspräsidentin Christiane Langenberger (VD) mit 181 Stimmen zur Präsidentin. Auf die als Favoritin gehandelte Zürcher Nationalrätin Trix Heberlein entfielen 164 Stimmen. Manche Freisinnigen hatten befürchtet, dass Heberlein, die im Herbst gemeinsam mit dem SVP-Vertreter Hans Hofmann (ZH) für den Ständerat kandidieren wollte, sich als FDP-Präsidentin auf nationaler Ebene zu wenig würde von der Hauptkonkurrentin SVP abgrenzen können – die SVP hatte bereits damit gedroht, das Doppel-Ticket Heberlein-Hofmann platzen zu lassen. Langenberger hingegen hatte für eine eigenständige Politik der Mitte plädiert.

FDP-Präsidium wechselt von Steinegger über Bührer zu Langenberger (2001-2002)
Dossier: FDP-Präsidentinnen und -Präsidenten seit 2000

Nachdem Gerold Bührer (SH) wegen seiner Doppelrolle als Parteipräsident der FDP und als Verwaltungsrat der krisengeschüttelten Rentenanstalt zunehmend unter Druck geraten war, erklärte er im November 2002 per sofort seinen Rücktritt vom Parteipräsidium. Um die Vakanz kurz vor den Wahlen möglichst rasch zu besetzen, nominierte die Parteileitung Ständerat Hans-Rudolf Merz (AR), der bereits 2001 für die Nachfolge von Präsident Franz Steinegger im Gespräch war. Da dieses Vorgehen parteiintern auf heftige Kritik stiess, übernahm Vizepräsidentin Christiane Langenberger (VD) und nicht wie ursprünglich vorgesehen Hans-Rudolf Merz interimistisch die Parteiführung bis zur Wahl des neuen Präsidiums im Januar 2003. Zudem beschloss die Geschäftsleitung, weitere für das Amt in Frage kommende Kandidaten anzufragen. Ende Dezember hatte neben Vizepräsidentin Christiane Langenberger einzig die Zürcher Nationalrätin Trix Heberlein ihre Kandidatur angemeldet. Der Favorit Merz war wegen seiner Mandate und seiner Tätigkeit als Unternehmensberater in Südafrika während der Apartheid in den 1980er Jahren zunehmend unter Beschuss geraten und hatte seine Kandidatur zurückgezogen, andere von den Medien als aussichtsreich gehandelte FDP-Mitglieder stellten sich nicht zur Verfügung.

FDP-Präsidium wechselt von Steinegger über Bührer zu Langenberger (2001-2002)
Dossier: FDP-Präsidentinnen und -Präsidenten seit 2000

Der Ständerat überwies eine in ein Postulat umgewandelte Motion Christine Langenberger (fdp, VD; Mo. 01.3568) zur Wissensgesellschaft Schweiz. Damit wurde der Bundesrat aufgefordert zu prüfen, inwieweit mehr Dynamik in die höhere Bildung und Forschung mittels der Entwicklung einer langfristigen Vision von einer Schweiz als «Wissensnation» eingebracht werden könnte(1). Hierbei sollten die Formulierung von strategischen Zielen und Massnahmen zur Unterstützung dieser Vision (2) sowie die Anpassung von Rollen und Aufgaben der Organe, welche die Forschung unterstützen (SWTR, Akademien, Nationalfonds, KTI), zur Erreichung dieser Ziele ins Auge gefasst werden (3). Im weiteren wurde die Organisation und der Einsatz eines für Impulse in diesem Bereich nötigen Überwachungsorgans (4) sowie die Zusammenfassung der Aktivitäten im Bereich der höheren Bildung, die heute in den Kompetenzbereich des Bundesamts für Bildung und Wissenschaft (BBW) und des BBT fallen, in einem neu zu schaffenden Bundesamt angeregt (5). Eine gleichlautende Motion der FDP-Fraktion (Mo. 01.3546) wurde vom Nationalrat in den Punkten 1 bis 4 als Postulat überwiesen; Punkt 5 wurde abgelehnt. Demgegenüber hatte die grosse Kammer in ihrer Herbstsession eine Motion der liberalen Fraktion (Mo. 00.3657) gutgeheissen, welche die Konzentration der Zuständigkeiten in Bildung und Forschung auf ein Departement fordert, sowie ein Postulat Kathy Riklin (cvp, ZH; Po. 00.3696) einstimmig überwiesen, das die Prüfung einer Konzentration der Zuständigkeit für Universitäten und FH in einem Bundesamt verlangt.

Wissensgesellschaft Schweiz (Mo. 01.3568)
Dossier: Bildung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Im März leitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) zu. In den grossen Linien entsprachen seine Vorschläge dem Vernehmlassungsentwurf aus dem Vorjahr. So sollen der Cannabiskonsum und dessen Anbau zum Eigengebrauch straffrei sowie Herstellung und Vertrieb von Cannabisprodukten für kommerzielle Zwecke nach dem Opportunitätsprinzip zugelassen, aber streng reglementiert werden (Verkauf nur an volljährige, in der Schweiz wohnhafte Personen, Verbot von Export und Import sowie Kontrolle der angebauten und gehandelten Mengen); eine Umfrage der Schweiz. Fachstelle für Alkohol- und Drogenprobleme ergab, dass ein Viertel der Jugendlichen regelmässig Cannabis raucht – ohne sozial abzustürzen. In der Gesamtgesellschaft hat die Bereitschaft, Cannabis als „normales“ Genussmittel anzusehen, stark zugenommen. Handel und Konsum von harten Drogen wie Heroin und Kokain bleiben weiter strafbar; der Bundesrat war allerdings der Auffassung, der Konsum solle, falls er nicht in der Öffentlichkeit stattfindet, gemäss dem Opportunitätsprinzip ebenfalls von der Strafverfolgung ausgenommen werden können, ebenso die sogenannten Vorbereitungshandlungen (Kauf und Besitz geringer Mengen zum Eigengebrauch). Die Vier-Säulen-Politik des Bundes (inkl. heroingestützte Therapie), bisher durch einen dringlichen Bundesbeschluss geregelt, wird in ordentliches Recht überführt.

Der Ständerat behandelte die Vorlage in der Wintersession. Die Verankerung des Vier-Säulen-Modells mit der kontrollierten Heroinabgabe war nicht bestritten. Den Hauptdiskussionspunkt bildete der künftige Umgang mit Cannabis. Befürworter und Gegner einer Entkriminalisierung waren quer durch alle Parteien zu finden. Erkennbar war der traditionelle drogenpolitische Graben zwischen fortschrittlicher Deutschschweiz und bremsender Romandie. Gegnerische Wortführer waren Studer (sp, NE), Langenberger (fdp, VD) und Epiney (cvp, VS), die monierten, der Cannabiskonsum dürfe nicht gesellschaftsfähig werden. Aus der Deutschschweiz erhielten sie die Unterstützung der SVP. Die Ratsmehrheit machte für ihre Zustimmung die gesellschaftliche Realität, die geringe Schädlichkeit von Cannabis im Vergleich zu Tabak und Alkohol sowie die Stärkung des Jugendschutzes geltend. Mit 32 zu 8 Stimmen wurde die Strafbefreiung von Konsum und Anbau zum Eigenbedarf schliesslich gutgeheissen, die Alterslimite allerdings auf 18 Jahre hinaufgesetzt; der Bundesrat hatte 16 Jahre vorgeschlagen. Gar oppositionslos passierte die Zulassung eines streng kontrollierten Anbaus zu kommerziellen Zwecken. Zurückhaltender als die Regierung zeigte sich die kleine Kammer beim Konsum von harten Drogen: dieser soll in allen Fällen strafbar bleiben, eine Aufweichung beim privaten Konsum nach dem Opportunitätsprinzip schien dem Ständerat nicht angebracht. Das revidierte Gesetz wurde einstimmig verabschiedet.

Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 01.024)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Obgleich der Entwurf des Bundesrates zu einem neuen Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur durch den Verzicht auf eine generelle Lenkungsabgabe zugunsten kleinerer Filmproduktionen («Hollywood-Rappen») bereits einem hart erkämpften Kompromiss zwischen dem BAK und der Branche entsprach, scheiterte die Vorlage vorerst an der bürgerlichen Opposition im Ständerat. Die beiden CVP-Abgeordneten Schmid (AI) als Vertreter der Werbebranche und Cottier (FR) als Präsident der Filmverleihvereinigung Procinéma liessen kaum einen guten Faden an dem Gesetz, das sie als «dirigistisch“ und „existenzgefährdend» für kleine Kinounternehmen bezeichneten. Zur Garantie der Vielfalt des gezeigten Filmschaffens wollten sie allein auf die Gewerbefreiheit und die Verantwortung der Branche setzen und auch die dem Bund zugestandene Möglichkeit, subsidiär eine Abgabe zu erheben, falls trotz Branchenintervention in einer Region nur noch ausländische Grossproduktionen gezeigt werden, aus dem Gesetz kippen. Vergeblich machten die Freisinnigen Beerli (BE), Langenberger (VD) und Marty (TI) geltend, das neue Gesetz sei viel liberaler als das alte von 1962 und die Lenkungsabgabe lediglich die „ultima ratio“ für den Fall, dass es der Branche nicht gelinge, in Eigenregie die von der Verfassung (Art. 71) postulierte kulturelle Diversität herzustellen; sie vermochten nicht einmal alle ihre Parteikollegen zu überzeugen. Auch die Feststellung von Bundesrätin Dreifuss, man könne in einem Markt, der von einem (amerikanischen) Oligopol beherrscht sei, nicht allein auf die Gesetze der Marktwirtschaft setzen, fruchtete nichts. Mit 27 zu 12 Stimmen wurde der Entwurf zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen. Die Presse zeigte sich mehrheitlich konsterniert ob dieser als «Filmriss» bezeichneten offenen Lobbyingpolitik der amerikanischen Filmgesellschaften, umso mehr, als im Vorfeld der Beratungen nichts auf diesen Eklat hingewiesen hatte.

Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (BRG 00.078)

Nach Schweden und den USA ist die Schweiz weltweit das dritte Land, in dem über 7% des BIP in der Informatik- und Telekommunikationsbranche erwirtschaftet werden, weshalb der zunehmende Mangel an einheimischen Fachleuten doppelt schwer wiegt. Verschiedene parlamentarische Vorstösse verlangten deshalb Ausbildungs- und Umschulungsinitiativen im Bereich der Informatik, resp. – nach deutschem Muster – die Erteilung von „Green cards“ für Informatikfachleute aus Ländern (insbesondere Indien), in denen die Schweiz aufgrund ihrer ausländerpolitischen Grundsätzen eigentlich keine Arbeitskräfte rekrutiert. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie und mit ihm der Bundesrat verwiesen allerdings immer wieder auf unternommene Anstrengungen in diesem Ausbildungsbereich, weshalb spätestens 2004 der einheimische Personalengpass überwunden sein sollte. Eine Öffnung des Arbeitsmarktes wurde hingegen abgelehnt. Eine EmpfehlungLangenberger (fdp, VD), im EVD einen Pool „Beschäftigung/Ausbildung“ zu bilden mit der Aufgabe, vor allem die Entwicklungen der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien einer Analyse zu unterziehen und für diese Bereiche eine kohärente Politik zu erarbeiten, wurde auf Antrag des Bundesrates, der auf die Tätigkeiten bereits bestehender Amtsstellen verwies, lediglich als Postulat angenommen.

Informatik- und Telekommunikationsbranche Personalengpass

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-NR) legte ihre Vorschläge für die Umsetzung der im Vorjahr angenommenen parlamentarischen Initiative Gysin (sp, BS) vor. Sie beantragte, das Gesetz über die Mitwirkung der Schweiz bei den Institutionen von Bretton Woods (BWS) in dem Sinn zu ändern, dass das Parlament in Zukunft über die Teilnahme an Kapitalaufstockungen des IWF entscheidet. Der Nationalrat hiess die Gesetzesrevision bei einer Gegenstimme gut. Mit der Überweisung eines Postulats Strahm (sp, BE; Po. 00.3102) beauftragte der Nationalrat die Regierung, sich in den Gremien des IWF dafür einzusetzen, dass sich der private Finanzsektor an den Kosten für die Verhinderung von Finanzkrisen und deren Behebung mitbeteiligt. Ebenfalls Zustimmung fanden Teile der Postulate Langenberger (fdp, VD; Po. 00.3175) und Pelli (fdp, TI; Po. 00.3121), die vom Bundesrat forderten, sich für mehr Transparenz bei den IWF-Entscheidungen zu engagieren. Ein Postulat Gysin (Po. 00.3101), welches verlangt hatte, dass sich der Bundesrat für eine Aufwertung der Stimmenkraft der armen Länder im IWF zulasten der reichen Industriestaaten einsetzt, wurde hingegen mit 84 zu 74 Stimmen abgelehnt.

Genehmigung von Kapitalaufstockungen des IWF durch das Parlament

Es fand ein weiterer Vormarsch der Frauen statt. Es wurden 47 Frauen in den Nationalrat und neun Frauen in den Ständerat gewählt, wobei Langenberger (fdp, VD) für beide Räte gewählt wurde und im Nationalrat ein Mann an ihre Stelle nachrückte. Der Frauenanteil im Parlament beläuft sich somit neu auf 22,4% gegenüber 20,7% vor vier Jahren. Im Nationalrat beträgt er 23,5% gegenüber 21,5% vor vier Jahren. Die grössten kantonalen Frauenabordnungen stellen Zürich mit 14 von 34 Nationalratssitzen und einer Ständerätin, sowie Bern mit 7 von 27 Nationalratssitzen und einer Ständerätin. Unter den Parteien stellt die SP die stärkste Frauenabordnung im Parlament. Unter ihren insgesamt 57 Abgeordneten befinden sich 20 Frauen. Prozentual ist der Frauenanteil der Grünen mit 66,7% der höchste.

Das neue Parlament- Eidgenössische Wahlen 1999
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1999- Übersicht