Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (BRG 20.082)

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Im November 2020 veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG), welches eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aus dem Jahr 1951 darstellte. Die Revision sei nötig geworden, da das ursprüngliche Gesetz in den letzten 70 Jahren nur wenig Anpassungen erfahren habe, während das internationale Steuerrecht einem steten Wandel unterworfen sei, so der Bundesrat. Er schlug daher eine Ergänzung mit neuen Regelungsbereichen vor, um auch in Zukunft sicherzustellen, dass Abkommen im Steuerbereich rechtssicher abgeschlossen werden können. Konkret soll das StADG die Durchführung von Verständigungsverfahren regeln. Diese beruhen auf Doppelbesteuerungsabkommen oder anderen bilateralen Abkommen und ermöglichen es den zuständigen Behörden, auf Antrag einer steuerpflichtigen Person zu versuchen, eine abkommenswidrige Besteuerung zu beseitigen. Laut Bundesrat sei die Zahl dieser Verfahren in den vergangenen Jahren stark gestiegen, eine gesetzliche Regelung hinsichtlich ihrer Durchführung und Umsetzung fehle aber bislang. Darüber hinaus enthalte das StADG auch wesentliche gesetzliche Regelungen zur Entlastung von der Verrechnungssteuer aufgrund internationaler Abkommen, sowie Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Anrechnung ausländischer Quellensteuern. Ein revidiertes StADG schaffe Rechtssicherheit für steuerpflichtige Personen, aber auch für die kantonalen Steuerbehörden, das ESTV und das SIF. Die Vorlage entspricht gemäss Botschaft der Legislaturplanung 2019-2023, da sie der nachhaltigen Sicherung des Wohlstands diene und zur Nutzung der Chancen durch Digitalisierung beitrage. Die Vernehmlassung hatte den Bundesrat dazu veranlasst, nebst verschiedenen inhaltlichen und sprachlichen Präzisierungen auch die Kantone besser in die Verständigungsverfahren miteinzubeziehen. So sollen die kantonalen Steuerbehörden mit der neuen Fassung des Bundesrates über das Recht verfügen, eine Besprechung der wesentlichen Sachverhalts- und Rechtsfragen mit dem SIF zu verlangen.

Nachdem die WAK-SR den Gesetzesentwurf einstimmig zur Annahme empfohlen hatte, kam dieser in der Frühjahrssession 2021 in die kleine Kammer. Martin Schmid (fdp, GR) – Sprecher der vorberatenden Kommission – hob die Vorzüge der Revision hervor. Der Ständerat trat ohne Gegenstimme auf das Geschäft ein, ergänzte die Vorlage aber um einige Punkte, mit denen sich der Bundesrat einverstanden zeigte. So soll Gesuchstellenden im Rahmen von Verständigungsverfahren ein Anhörungsrecht eingeräumt werden; Kosten aus verfahrensmässigen Verzögerungen sollen nicht zulasten der betroffenen Unternehmen gehen und Sekundärberichtigungen aufgrund von Verständigungsvereinbarungen sollen nicht zu Verrechnungssteuer- und Emissionsabgabefolgen führen. Der Ständerat nahm den derart leicht angepassten Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 44 Stimmen einstimmig an.

In der Sommersession 2021 beschäftigte sich die grosse Kammer als Zweitrat mit dem Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG), das im Rat grundsätzlich unbestritten war. Der Bundesrat sah eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vor, welches noch aus dem Jahr 1951 datiert und für veraltet befunden wurde. Die WAK-NR hatte das Geschäft im Vorfeld der Session zur Annahme empfohlen und war den Beschlüssen des Ständerats weitgehend gefolgt. Kommissionssprecherin Amaudruz (svp, GE) erklärte, die Kommission habe nur eine kleine Änderung hinsichtlich der Ausgleichszahlungen bei der Verrechnungssteuer vorgenommen. Zudem seien zwei Minderheitsanträge Aeschi (svp, ZG) eingereicht worden. Minderheitssprecher Aeschi forderte in diesen eine Abschwächung der Strafbestimmungen in zweierlei Hinsicht. Einerseits verlangte er die Streichung des Tatbestands der Fahrlässigkeit, sodass nur vorsätzlich ungerechtfertigte Rückerstattungen der Verrechnungssteuer bestraft werden könnten, andererseits wollte er die Busse auf maximal CHF 30'000 beschränken, während im Gesetzestext eine Busse bis zum «Dreifachen des unrechtmässigen Vorteils» vorgesehen war. Da sich jedoch alle Fraktionen mit Ausnahme der SVP ausdrücklich für die Kommissionsmehrheit und gegen die Minderheitsanträge ausgesprochen hatten, schienen diese Anliegen wenig aussichtsreich.
Bundesrat Maurer stellte erfreut fest, dass zwischen Parlament und Bundesrat keine Differenzen bestünden. Der Gesamtbundesrat akzeptiere die «sprachliche Präzisierung» der Kommissionsmehrheit. Maurer bat die grosse Kammer, die Minderheitsanträge von Nationalrat Aeschi abzulehnen, weil man sonst im vorliegenden Gesetz eine andere Strafbestimmung schaffen würde als im Verrechnungssteuergesetz. Zudem würde man ausländische Straftäter gegenüber inländischen bevorzugen. Die Minderheitsanträge wurden mit 139 zu 49 beziehungsweise 140 zu 49 Stimmen klar abgelehnt. Der Gesetzesentwurf als Ganzes wurde einstimmig angenommen und ging aufgrund der vorgenommenen Präzisierung des Gesetzestexts zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.

Nachdem der Nationalrat die Änderungen des Ständerats ohne grössere Diskussion angenommen, selbst aber eine sprachliche Präzisierung am Gesetzestext vorgenommen hatte, gelangte das Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich zur Differenzbereinigung in der Sommersession 2021 noch einmal in die kleine Kammer. Martin Schmid (fdp, GR) empfahl dem Ständerat im Namen der WAK-SR, dem Nationalrat zu folgen. Die Kantonskammer bereinigte die Differenz in der Folge einstimmig. Auch in der Schlussabstimmung wenige Tage später nahmen beide Räte die Vorlage jeweils einstimmig an.