Klimaschutzpotenzial in der Schifffahrt (Po. 19.3485)

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Nationalrat Flach (glp, AG) reichte im Mai 2019 ein Postulat ein, durch welches der Bundesrat aufgefordert wurde, Massnahmen zum Klimaschutz in der Schifffahrt vorzuschlagen. Der Postulant wies darauf hin, dass die IMO beschlossen habe, ihre Emissionen bis 2050 um 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2008 zu senken. Die Schweiz müsse nun ihren Beitrag dazu leisten. Einige gute Möglichkeiten dafür – beispielsweise elektrisch betriebene Fähren – seien bereits entwickelt worden. Der Bundesrat erklärte sich bereit, in einem Bericht darzulegen, wie die Schifffahrt nachhaltiger gestaltet werden könne. Er beantragte daher die Annahme des Postulats.
Nachdem das Postulat zweimal von Exponenten der SVP bekämpft worden war, kam es im Sommer 2021 in den Nationalrat. Dort erläuterte Thomas de Courten (svp, BL), weshalb er das Postulat bekämpft und ablehnt: Die Schweiz mache mit ihren derzeit circa 20 Hochsee-Schiffen nur gerade mal 0.3 Promille an der ganzen Welthandelsflotte aus. Das Klimaschutzpotential der Schweiz sei in diesem Bereich also sehr bescheiden. Zudem habe die IMO bereits einen Dekarbonisierungsplan vorgelegt. In diesem Gremium trage die Schweiz bereits dazu bei, Klimaschutzmassnahmen voranzutreiben. Es brauche daher «keinen weiteren in trockenen Berner Amtsstuben von Süsswasserpiraten ausgearbeiteten Verwaltungsbericht». Diese Argumente von de Courten vermochten die Mehrheit der grossen Kammer jedoch nicht zu überzeugen: Der Nationalrat stimmte dem Postulat mit 125 zu 65 Stimmen bei einer Enthaltung zu.

Im November 2023 veröffentlichte der Bundesrat einen Postulatsbericht in Erfüllung des Postulats Flach (glp, AG) betreffend Massnahmen zum Klimaschutz in der Schifffahrt. Im Bericht wurde in einem ersten Schritt dargelegt, welche Massnahmen bereits getroffen und welche Projekte in Angriff genommen wurden, um umweltfreundlichere Schiffsmotoren zu fördern. So beteilige sich beispielsweise das EDA in der IMO an der Treibhausgas-Strategie für die Seeschifffahrt. Weiter würden mit dem revidierten CO2-Gesetz, dem Klima- und Innovationsgesetz (KlG) sowie der geplanten Revision des Gütertransportgesetzes verschiedene finanzielle Fördermittel für die klimaneutrale Schifffahrt eingeführt. Zudem bestünden in der Schweiz verschiedene Projekte, beispielsweise im Bereich der Rheinschifffahrt, welche klimaneutrale Antriebe für die gewerbliche Schifffahrt testen. In einem zweiten Schritt legte der Bericht dar, welche Bedingungen erfüllt werden müssten, um weitere konkrete Massnahmen zur Förderung klimaneutraler Schifffahrt in der Schweiz umsetzen zu können. Zentral für die umweltfreundliche Nutzung freier Transportkapazitäten in der Schifffahrt sind laut dem Bundesrat finanzielle Anreize wie finanzielle Unterstützung für Schifffahrtsunternehmen bei der Umrüstung auf klimaneutrale Antriebe. Zudem müssten drei Faktoren erfüllt sein: eine erhöhte Produktion erneuerbarer Energien, eine Erhöhung der Kapazität der Stromnetze sowie ein Ausbau des Tankstellennetzes für klimaneutrale Energieträger. Ein Verbot von fossilen Antrieben in der Schifffahrt lehnte der Bundesrat ab, da so neue Innovationen verhindert werden könnten.

In der Sommersession 2024 genehmigte der Nationalrat die Abschreibung des Postulats Flach (glp, AG), welches einen Bericht betreffend Massnahmen zum Klimaschutz in der Schifffahrt gefordert hatte. Der Bundesrat hatte zuvor einen entsprechenden Bericht vorgelegt und die Abschreibung des Anliegens beantragt.