Rechtlicher und technischer Schutzmechanismus gegen die extraterritorialen Auswirkungen der unilateralen Sanktionen von Drittstaaten

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Carlo Sommaruga (sp, GE) forderte mittels einer im September 2020 eingereichten Motion einen rechtlichen und technischen Schutzmechanismus gegen die extraterritorialen Auswirkungen der unilateralen Sanktionen von Drittstaaten. Auslöser für Sommarugas Motion waren mehrere Vorfälle, bei denen Schweizer Unternehmen aufgrund US-amerikanischer extraterritorialer Sanktionen ihre Tätigkeiten im Ausland beenden mussten oder Vermögenswerte eingefroren wurden. Sommaruga verlangte in der Folge, dass vor allem Wirtschaftsakteure und Organisationen mit ideellem Zweck, deren Sitz in der Schweiz lägen, geschützt werden sollen. Auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sollten laut Motionstext diesem Schutz unterstellt sein. In seiner Stellungnahme verwies der Bundesrat darauf, dass er bereits in der Vergangenheit Massnahmen in diesem Bereich getroffen habe. So habe er unter anderem er im Februar 2020 das «Swiss Humanitarian Trade Arrangement» lanciert. Die von Sommaruga geforderten Abwehrmassnahmen seien jedoch «kaum umsetzbar», da der Bund damit das Risiko von Strafmassnahmen und Sanktionen durch ausländische Behörden auf sich nehmen würde. Solche Massnahmen könnten zudem die bilateralen Beziehungen mit wichtigen Handelspartnern schädigen. Der Bundesrat vertrat die Ansicht, dass die vom Motionär beschriebenen Probleme primär im Dialog gelöst werden müssten. Bezüglich der Situation von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern verwies er auf seine Antwort zur Motion Lombardi (cvp, TI; Mo. 17.3511). Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion Sommaruga.
In der Wintersession 2020 beschäftigte sich der Ständerat mit der Motion von Ratsmitglied Sommaruga. Ständerätin Gmür-Schönenberger (cvp, LU) forderte mittels Ordnungsantrag die Zuweisung der Motion an die zuständige Kommission zur Vorprüfung. Sie argumentierte, dass die Thematik «ausserordentlich komplex» sei und man die Problematik daher ganzheitlich betrachten und generell prüfen müsse. Der Motionär war mit diesem Antrag einverstanden und empfahl, dass man in der Kommission die Massnahmen der EU und anderer europäischer Staaten in diesem Bereich überprüfen solle.

Nachdem die APK-SR die Motion von Carlo Sommaruga (sp, GE) zum Schutzmechanismus gegen die extraterritorialen Auswirkungen der unilateralen Sanktionen von Drittstaaten im November 2021 vorberaten hatte, befasste sich der Ständerat in der darauffolgenden Frühjahrssession damit. Kommissionssprecher Müller (fdp, LU) würdigte zwar die Aktualität und Relevanz des Motionsanliegens, rückte aber nicht von der in der Kommission geäusserten Kritik an der Motion ab. Einerseits müssten die Unternehmen, nicht der Staat, entscheiden, welche rechtlichen Risiken sie im Rahmen ihrer Aktivitäten eingehen wollen. Ein rechtlicher Schutzmechanismus könne die Probleme im Zusammenhang mit ausländischen Sanktionen nicht lösen, sondern würde eher Gegenmassnahmen durch Drittstaaten provozieren. Andererseits würde ein solches unilaterales Handeln den Schweizer Interessen und vor allem ihrer Exportwirtschaft schaden. Stattdessen plädiere die Kommission dafür, derartige Probleme im Dialog mit den jeweiligen Staaten zu lösen und damit die Gefahr einer Eskalation zu minimieren. Müller verwies auf verschiedene parlamentarische Vorstösse, die versucht hatten, die Schweizer Souveränität in Bezug auf Verfahren von Drittstaaten, welche sich gegen Unternehmen oder Einzelpersonen aus der Schweiz richteten, zu stärken. Einer davon, eine Motion der FDP.Liberalen-Fraktion (Mo. 11.3120), sei angenommen worden, aber keiner dieser Vorstösse konnte bisher umgesetzt werden. Das zeuge von der grossen Komplexität des Themas und davon, dass derartige Massnahmen in der Schweiz mit ihrer exportorientierten Wirtschaft «nicht unbedingt wünschenswert» seien.
Auch Motionär Sommaruga sah ein, dass die von ihm skizzierte Lösung nicht umsetzbar sei. Er wies aber darauf hin, dass das Thema auch in Zukunft aktuell bleiben werde. Denn mit dem wirtschaftlichen Aufstieg Chinas seien Firmen immer stärker mit den gegensätzlichen Interessen der USA und Chinas konfrontiert, was eine Wirtschaftsneutralität verunmögliche. Sommaruga argumentierte, dass man mit der EU zusammenarbeiten müsse, indem man sich an den Binnenmarkt lehne und dessen Schutzregeln übernehme. Trotz der unerwarteten Brisanz des Themas aufgrund der Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland, forderte Bundesrat Parmelin nach wie vor die Ablehnung der Motion. Ständerat Sommaruga zog seine Motion daraufhin zurück.