Revision des Epidemiengesetzes bis Ende Juni 2023 (Mo. 21.3963)

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Im Juni 2021 forderte die SGK-NR den Bundesrat mittels einer Motion dazu auf, bis Ende Juni 2023 einen Entwurf für eine Revision des EpG auszuarbeiten, welcher die während der Covid-19-Pandemie gemachten Erfahrungen berücksichtigt. Die Landesregierung begrüsste das Anliegen, gab aber auch zu bedenken, dass neben der Bundesebene auch die Kantone berücksichtigt werden müssten und die angesetzte Frist sehr sportlich sei. Sollte die Motion vom Nationalrat angenommen werden, so werde der Bundesrat dem Ständerat gegebenenfalls einen Änderungsantrag mit einer Frist auf Ende 2023 unterbreiten. Stillschweigend nahm die grosse Kammer das Geschäft in der Herbstsession 2021 an.

Nachdem der Nationalrat in der Herbstsession 2021 eine Motion seiner SGK zur Revision des Epidemiengesetzes bis Ende Juni 2023 gutheissen hatte, kam das Anliegen in der darauffolgenden Wintersession in den Ständerat. Werner Salzmann (svp, BE) reichte einen Einzelantrag auf Annahme des Vorstosses ein, da er der Ansicht war, dass die Lehren aus der Pandemie – etwa zur Rolle des Parlaments und der förderalen Zusammenarbeit – noch vom aktuellen Parlament, das die Pandemieerfahrung selber gemacht habe, aufgegriffen werden solle. Die SGK-SR, vertreten durch Sprecher Erich Ettlin (mitte, OW) anerkannte zwar den Revisionsbedarf, äusserte jedoch Zweifel am vorgeschlagenen Zeitplan. Angesichts der laufenden Evaluationen, die Zeit benötigten, sei eine fundierte Gesetzesrevision bis Juni 2023 kaum realistisch. Hinzukomme, dass der Bundesrat bereits 2020 eine Gesetzesrevision bis Ende 2023 in Auftrag gegeben habe, weshalb die Kommission keinen Mehrwert in der vorliegenden Motion sehe. Gesundheitsminister Alain Berset zeigte sich bezüglich der Umsetzbarkeit des Zeitplans ebenfalls kritisch, empfahl im Namen des Bundesrats aber dennoch die Annahme des Vorstosses. Das Stöckli lehnte die Motion jedoch mit 26 zu 12 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab. Sie ist damit erledigt.