Vorstösse mit mehreren Ratsmitgliedern als Urhebende (Pa.Iv. 22.406)

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Seit einigen Jahren häuften sich im Parlament die Zahl exakt gleichlautender Vorstösse von unterschiedlichen Urheberinnen und Urhebern. Einen Grund hierfür sah die SPK-NR im Umstand, dass es mit der aktuellen Regelung nicht möglich sei, deutlich zu machen, dass Abgeordnete fraktionsübergreifend hinter einem Anliegen stünden. In der Tat ist es laut Parlamentsgesetz lediglich Kommissionen, Fraktionen oder Einzelpersonen erlaubt, einen Vorstoss einzureichen. Stehen mehrere Parlamentsmitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen für eine Idee ein, so können sie dies nur demonstrieren, wenn sie je einen gleichlautenden Vorstoss einreichen. Es sei aber «verfahrensökonomisch sinnvoller» – so die SPK-NR in der Begründung ihrer parlamentarischen Initiative –, wenn die Möglichkeit für Vorstösse mit mehreren Ratsmitgliedern als Urhebende geschaffen würde. Weil dies auch ihre Schwesterkommission so sah und der Kommissionsinitiative mit 8 zu 0 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) Folge gab, wird die SPK-NR eine entsprechende Änderung des Parlamentsgesetz ausarbeiten. Die SPK-SR gab freilich zu bedenken, dass mit dieser Änderung im Nationalrat eine Reihe von Folgeproblemen, wie etwa die Redezeit oder die Reihenfolge von Voten bei unterschiedlichen Urheberinnen und Urhebern, zu lösen sei.

Ende Juni legte die SPK-NR ihren Entwurf für eine Revision des Parlamentsgesetzes und des Geschäftsreglements des Nationalrats vor, mit der Vorstösse mit mehreren Ratsmitgliedern als gleichzeitig Urhebende möglich gemacht werden sollen. Bisher können Vorstösse und parlamentarische Initiativen lediglich von einem Ratsmitglied, einer Fraktion oder einer Kommissionsmehrheit eingereicht werden. Zwar kann durch Mitunterzeichnen Unterstützung signalisiert werden, hat aber eine Parlamentarierin oder ein Parlamentarier das gleiche Anliegen wie ein anderes Parlamentsmitglied, so kann derzeit nur ein eigener gleichlautender Vorstoss oder eine gleichlautende parlamentarische Initiative eingereicht werden. Dies soll mit der Revision, die nur für den Nationalrat gilt, geändert werden. Neu sollen Postulate, Motionen und parlamentarische Initiativen von mehreren Parlamentsmitgliedern gemeinsam eingereicht werden können, wobei alle als Miturhebende gekennzeichnet werden. In der Kommission umstritten war, ob das Rederecht zur Begründung eines Vorstosses, das bisher alleine dem urhebenden Parlamentsmitglied zukam, unter alle gemeinsamen Urheberinnen und Urheber aufgeteilt werden oder für alle einzeln gelten soll. In ersterem Fall müssten sich die Urhebenden die Redezeit teilen oder aber eine Sprecherin oder einen Sprecher bestimmen. Neben dieser Neuregelung umfasste die Vorlage der SPK-NR auch einige Präzisierungen. Zudem sollen etwa während Sondersessionen keine neuen Vorstösse eingereicht werden dürfen. Gegen diese Regelung gab es Widerstand einer Kommissionsminderheit, was wohl – voraussichtlich in der Wintersession 2024 – im Nationalrat noch zu diskutieren geben dürfte.