In der Frühjahrssession 2022 lehnte der Nationalrat ein Postulat Stadler (mitte, UR) diskussionslos ab, das den Bundesrat aufgefordert hätte, einen Bericht über die Auswirkungen der Einführung von Betreuungsgutscheinen für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung zu erstellen. Bereits der Bundesrat hatte sich zuvor ablehnend zum Anliegen geäussert und dies unter anderem damit begründet, dass die Wahl des Finanzierungsmodells – neben der mit den Betreuungsgutscheinen eingeführten Subjektfinanzierung besteht die Möglichkeit der Objektfinanzierung (direkte Unterstützung des Betreuungsanbieters) – alleine den Kantonen und Gemeinden obliege. Verschiedene Subventionierungssysteme für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung zu evaluieren, liege folglich nicht im Aufgabenbereich des Bundes. Jedoch verwies der Bundesrat auf einen im Sommer 2021 erschienenen und durch die EKFF in Auftrag gegebenen Bericht, der die Bezahlbarkeit der verschiedenen Betreuungsformen sowie kantonale Unterschiede in den Finanzierungssystemen untersucht. Dieser zeige auf, dass etwa Qualitätsmerkmale der Betreuungseinrichtungen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Grunde nicht von der Art des Finanzierungsmodells abhängen.