Volksinitiative «Für den Schutz von ausserhalb des Mutterleibes lebensfähigen Babys (Lebensfähige-Babys-retten-Initiative)»

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Ende Dezember 2021 startete ein Komitee rund um die beiden SVP-Nationalrätinnen Yvette Estermann (LU) und Andrea Geissbühler (BE) die Unterschriftensammlung für zwei Volksinitiativen zur Reduktion von Schwangerschaftsabbrüchen. Beide verlangten, in der Verfassung den «Schutz des menschlichen Lebens, insbesondere vor der Geburt», explizit zu verankern. Während die eine Volksinitiative einen Tag Bedenkzeit vor einer Abtreibung einführen wollte, richtete sich die Volksinitiative «Für den Schutz von ausserhalb des Mutterleibes lebensfähigen Babys (Lebensfähige-Babys-retten-Initiative)» gegen Spätabtreibungen. Konkret verlangte Letztere, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr vorgenommen werden dürfen, wenn ein Ungeborenes zum Zeitpunkt der Abtreibung mit intensivmedizinischer Betreuung überlebensfähig wäre. Gemäss Initiativkomitee, dem ebenfalls SVP-Nationalrat Erich von Siebenthal (BE) und die Zürcher SVP-Kantonsrätin Maria Rita Marty angehörten, würden in der Schweiz pro Jahr etwa 100 ausserhalb des Mutterleibs lebensfähige Ungeborene abgetrieben. Gemäss geltender Regelungen im Strafgesetzbuch (Art. 119) sind Abtreibungen in der Schweiz in gewissen Fällen auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich. Dies konkret, wenn sich die Mutter in einer schwerwiegenden seelischen Notlage befindet oder wenn eine Abtreibung notwendig ist, um eine schwerwiegende körperliche Schädigung der schwangeren Frau zu verhindern. Falls Behinderungen oder schwerwiegende Erkrankungen beim ungeborenen Kind festgestellt werden, werden in der Schweiz auch Abtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche mit der Begründung der physischen oder psychischen Beeinträchtigung der Mutter durchgeführt, wobei die Gründe für die Abtreibung umso schwerer wiegen müssen, je weiter fortgeschritten die Schwangerschaft ist. Über Vorliegen solcher Umstände entscheidet dabei eine ärztliche Fachperson – dies im Unterschied zu Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 12. Schwangerschaftswoche: Seit Annahme der Fristenregelung entscheidet in letzterem Fall allein die schwangere Frau über eine Abtreibung.
Als Begründung für die Lancierung seiner Volksinitiativen gab das Komitee an, auf dieses Mittel zurückgegriffen zu haben, weil entsprechende parlamentarische Vorstösse bei Bundesrat und Parlament nicht erfolgreich waren. Zum Zeitpunkt der Lancierung der Volksinitiativen war eine Motion Estermann (Mo. 20.3191) mit der Forderung nach Reduktion von Spätabtreibungen hängig, die der Bundesrat zur Ablehnung empfohlen hatte. Bis am 21. Juni 2023 hat das Initiativkomitee Zeit, die notwendigen 100'000 Unterschriften für seine Begehren zu sammeln.

Dossier: Aktuelle Vorstösse zur Verschärfung der Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen (ab 2020)

Die von den SVP-Nationalrätinnen Yvette Estermann (svp, LU) und Andrea Geissbühler (svp, BE) co-präsidierte Volksinitiative «Für den Schutz von ausserhalb des Mutterleibes lebensfähigen Babys (Lebensfähige-Babys-retten-Initiative)» scheiterte im Sammelstadium. Dies teilte die Bundeskanzlei im Juni 2023 mit. Dasselbe galt für das gleichzeitig Ende 2021 lancierte Volksbegehren «für einen Tag Bedenkzeit vor jeder Abtreibung (Einmal-darüber-schlafen-Initiative. Beide Volksinitiativen stammten aus der Feder des JSVP-Präsident David Trachsel, welcher die beiden Nationalrätinnen für das Co-Präsidium angefragt hatte.

Der US-amerikanische Supreme Court hatte Ende Juni 2022 sein für die Abtreibungsfrage grundlegendes Urteil «Roe v. Wade» gekippt und damit das gesamtstaatliche Recht auf Abtreibung in den USA untergraben, was auch in der Schweiz die Debatte über Schwangerschaftsabbrüche befeuerte. Allerdings stand selbst die SVP, der die Initiantinnen angehörten, alles andere als geschlossen hinter den beiden Volksbegehren. So befürwortete SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (svp, ZG) in der Presse die heute geltende Fristenlösung, während Camille Lothe, Präsidentin der SVP Stadt Zürich, die Forderungen ihrer Parteikolleginnen gar als «nicht akzeptabel» bezeichnete und ankündigte, die beiden Volksinitiativen bekämpfen zu wollen.

Beide Initiativen scheiterten schliesslich an der Hürde von 100'000 Unterschriften. Man habe sich schlicht und einfach «überlüpft» mit den beiden gescheiterten Initiativen, liess JSVP-Präsident David Trachsel, als Reaktion auf das Scheitern in den AZ-Medien verlauten. Laut dem Tagesanzeiger liess sich das Initiativkomitee aber von der Schlappe nicht beirren: Bereits würden «künftige Anliegen» vom Trio ins Auge gefasst.

Dossier: Aktuelle Vorstösse zur Verschärfung der Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen (ab 2020)