In einer parlamentarischen Initiative verlangte die SGK-NR, dass bei nachgewiesener Unterversorgung Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht zur Zulassung von Leistungserbringenden zur Abrechnung mit der OKP gemacht werden dürfen. Damit solle eine ärztliche Unterversorgung aufgrund der neuen Zulassungsvoraussetzungen verhindert werden, begründete die Kommission ihren Vorstoss. Ausnahmsweise frühzeitig zugelassen werden könnten demnach Ärztinnen und Ärzte der allgemeinen inneren Medizin, der Kinder- und Jugendmedizin sowie praktische Ärztinnen und Ärzte, solange sie keine zusätzlichen Weiterbildungstitel haben. Mit der Zustimmung der SGK-SR im Juni 2022 schickte die Kommission Ende August 2022 einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung.
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)- Schlagworte
- Datum
- 8. Juni 2022
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 22.431
- Quellen
- anzeigen
von Anja Heidelberger
Aktualisiert am 17.09.2022
Aktualisiert am 17.09.2022