Plan directeur de la transformation numérique dans le système de santé. Utilisation des standards légaux et des données existantes (Mo. 22.3859)

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Im September 2022 behandelte der Ständerat eine Motion Ettlin (mitte, OW), welche der Motionär als «Beschleunigungsmotion» seiner bereits angenommenen Motion 21.3957 bezeichnete. Der erste Teil der neuen Motion beinhaltete die Forderung nach der Ausarbeitung eines Masterplans, in dem Digitalisierungsziele im Gesundheitswesen aufgeführt werden und beschrieben wird, wie sie umgesetzt werden können. Im zweiten Teil der Motion verlangte Ettlin, dass die bereits bestehende Arzneimitteldatenbank «Swiss Medicines Verification System (SMVS)», in der rund 72 Mio. Verpackungen registriert seien, auch für das Versorgungslückenmanagement von Arzneimitteln verwendet werden soll. Gemäss Ettlin, der sich auf Studien von McKinsey und der ETH berief, könnten mittels einer kompletten Digitalisierung des Gesundheitswesens CHF 8 Mrd. eingespart werden. Gesundheitsminister Berset zeigte sich mit der ersten Ziffer der Motion einverstanden, lehnte die zweite Ziffer indes ab. Als Grund dafür gab er an, dass der Bundesrat gegenwärtig verschiedene Möglichkeiten prüfe, wie man das Medikamentenmanagement verbessern könnte, um Versorgungsengpässe zu verringern. Die Nutzung der SMVS-Daten sei zwar eine von vielen Optionen, es sei allerdings noch zu früh, um eine Entscheidung zu treffen. Daher lud er den Ständerat dazu ein, die Ziffer 1 der Motion anzunehmen, die Ziffer 2 hingegen abzulehnen. Das Stöckli liess sich vom Bundesrat allerdings nicht überzeugen und nahm beide Ziffern an. Die erste stillschweigend, die zweite mit 23 zu 17 Stimmen (bei 2 Enthaltungen).

Dossier: Système de santé et numérisation

Der Nationalrat setzte sich während der Sondersession im Mai 2023 mit der Motion Ettlin (mitte, OW) «Masterplan zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Nutzung von gesetzlichen Standards und bestehenden Daten» auseinander. Für die SGK-NR erklärten Marcel Dobler (fdp, SG) und Léonore Porchet (gp, VD), dass eine Mehrheit der Kommission die Motion unterstütze. Allerdings habe sie an Ziffer 2, welche die Einführung einer Datenbank zur Überwachung von Arzneimittellieferungen beinhalte, eine Änderung vorgenommen und auf die namentliche Erwähnung der Swiss-Medicines-Verification-System-Datenbank verzichtet. Dies solle der Verwaltung ermöglichen, selbst über die bestmögliche Lösung bezüglich Datenbank zu entscheiden. Thomas de Courten (svp, BL) empfahl die Motion im Namen der Kommissionsminderheit hingegen zur Ablehnung. Er war unter anderem der Ansicht, dass die Arbeiten zur Digitalisierung im Gesundheitswesen bereits im Gange seien und es deshalb keiner weiterer Diskussionen, sondern der effektiven Umsetzung bedürfe. Wie bereits in der Ständeratsdebatte befürwortete Gesundheitsminister Alain Berset die erste Ziffer des Geschäfts, beantragte jedoch die Ablehnung der zweiten Ziffer. Nichtsdestotrotz nahm der Nationalrat beide Ziffern an – die erste mit 132 zu 47 Stimmen (bei 1 Enthaltung), die zweite, modifizierte Ziffer mit 116 zu 59 Stimmen (bei 3 Enthaltungen). Bei beiden Abstimmungen waren es ausschliesslich respektive in erster Linie Mitglieder der SVP-Fraktion, die sich gegen die entsprechenden Bestimmungen aussprachen.

Dossier: Système de santé et numérisation

Der Ständerat musste sich während der Herbstsession 2023 ein zweites Mal mit einer Motion Ettlin (mitte, OW) zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen auseinandersetzen, da der Nationalrat im Frühling eine Änderung an Ziffer 2 eingeführt hatte. Diese betraf die Datennutzung zur besseren Bewältigung von Versorgungsengpässen bei Humanarzneimitteln sowie ein Obligatorium für Sicherheitsmerkmale auf Medikamentenverpackungen. Motionär und SGK-SR-Sprecher Ettlin unterstützte die nationalrätliche Absicht, dass der Verweis auf das Swiss Medicines Verification System (SMVS) gestrichen werden soll. Zudem betonte er, dass sich die Kennzeichnungspflicht nur auf verschreibungspflichtige Medikamente beziehen soll. Gesundheitsminister Alain Berset äusserte sich im Namen des Gesamtbundesrats skeptisch gegenüber dem angesprochenen Obligatorium, da diese Massnahme kostenintensiv und nicht notwendig sei. Dennoch stimmte der Ständerat der Änderung an Ziffer 2 stillschweigend zu und überwies damit die Motion an den Bundesrat.

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