Volksinitiative 'Für eine Einschränkung von Feuerwerk'

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Im Mai 2022 gab die Bundeskanzlei bekannt, dass die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» gestartet werden konnte. Die Sammelfrist wurde auf den 3.11.2023 terminiert. Die Initiative verlangte, dass der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerk, das Lärm verursacht, generell verboten wird. Ausnahmen können von den Kantonen für Anlässe von überregionaler Bedeutung bewilligt werden. Wie die Medien berichteten, stand für Roman Huber, einem der Mitglieder des Initiativkomitees, der Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt im Vordergrund, welche teilweise stark unter dem Feuerwerkslärm und dem Feinstaub litten.

Anfang Dezember 2023 informierte die Bundeskanzlei, dass die erforderlichen Unterschriften für das Zustandekommen der «Feuerwerksinitiative» eingereicht worden waren. Die Prüfung ergab, dass insgesamt 137’193 gültige Unterschriften zusammengekommen waren.

Der Bundesrat äusserte sich im Januar 2024 erstmals zur Feuerwerksinitiative. Er sei sich im Klaren darüber, dass viele Menschen und Tiere lautes Feuerwerk als störend empfänden; die Kantone und Gemeinden könnten jedoch bereits heute eine zeitliche und/oder örtliche Einschränkung des Feuerwerks anordnen und machten davon auch Gebrauch. Zudem erfreuten sich auch zahlreiche Menschen ob dem Feuerwerk. Insgesamt sei er daher zum Schluss gekommen, dass eine landesweite Einschränkung des Verkaufs und der Verwendung von Feuerwerkskörpern nicht verhältnismässig sei. Er empfahl die Initiative daher zur Ablehnung und wollte ihr weder einen direkten Gegenentwurf noch einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen.

Mitte Oktober 2024 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Feuerwerksinitiative vor. Er erläuterte darin, dass mit der Initiative der Schutz von Mensch und Umwelt gestärkt würde, da dadurch die Luft- und Bodenverschmutzung vermindert würde und es auch zu weniger Unfällen durch Feuerwerkskörper kommen dürfte. Es gelte jedoch zu berücksichtigen, dass die Gemeinden und Kantone bereits über die notwendigen rechtlichen Grundlagen verfügten, den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerk zu begrenzen. Zudem stelle Feuerwerk für viele Personen am Nationalfeiertag und an Silvester eine erhaltenswerte Tradition dar, was auch das Bundesgericht in einem Urteil bestätigt habe. Schliesslich komme ein Verbot von lautem Feuerwerk einem Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Unternehmen, welche diese vertreiben, gleich.
Aus diesen Gründen beantragte der Bundesrat die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» zur Ablehnung zu empfehlen.