Volksinitiative 'Für eine Einschränkung von Feuerwerk'

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Im Mai 2022 gab die Bundeskanzlei bekannt, dass die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» gestartet werden konnte. Die Sammelfrist wurde auf den 3.11.2023 terminiert. Die Initiative verlangte, dass der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerk, das Lärm verursacht, generell verboten wird. Ausnahmen können von den Kantonen für Anlässe von überregionaler Bedeutung bewilligt werden. Wie die Medien berichteten, stand für Roman Huber, einem der Mitglieder des Initiativkomitees, der Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt im Vordergrund, welche teilweise stark unter dem Feuerwerkslärm und dem Feinstaub litten.

Der Bundesrat äusserte sich im Januar 2024 erstmals zur Feuerwerksinitiative. Er sei sich im Klaren darüber, dass viele Menschen und Tiere lautes Feuerwerk als störend empfänden; die Kantone und Gemeinden könnten jedoch bereits heute eine zeitliche und/oder örtliche Einschränkung des Feuerwerks anordnen und machten davon auch Gebrauch. Zudem erfreuten sich auch zahlreiche Menschen ob dem Feuerwerk. Insgesamt sei er daher zum Schluss gekommen, dass eine landesweite Einschränkung des Verkaufs und der Verwendung von Feuerwerkskörpern nicht verhältnismässig sei. Er empfahl die Initiative daher zur Ablehnung und wollte ihr weder einen direkten Gegenentwurf noch einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen.