Im Rahmen ihres Berichts «Grundwasserschutz in der Schweiz» reichte die GPK-NR im Juni 2022 nebst einer Motion zur Stärkung der Aufsichtsinstrumente und Interventionsmöglichkeiten im Bereich des Grundwasserschutzes und einem Postulat zur Stärkung des Gewässerschutzes in der Landwirtschaft auch die Motion «Fristen für die Umsetzung der Massnahmen des planerischen Grundwasserschutzes» ein. Diese Motion forderte, dass der Bundesrat im GSchG verbindliche Fristen für die Umsetzung aller rechtlich vorgegebenen Massnahmen für den Grundwasserschutz durch die Kantone festlegt. Dabei handle es sich um die Festlegung der Zuströmbereiche und der Grundwasserschutzzonen und -areale, aber auch um die Ausscheidung der Gewässerschutzbereiche sowie um die Erstellung der Gewässerschutzkarten. Mit diesen rechtlich verbindlichen Fristen soll die Umsetzung beschleunigt und die Kontrollfunktion des Bundes bei der Umsetzung gestärkt werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion.
Dossier: Grundwasserschutz in der Schweiz