Fristen für die Umsetzung der Massnahmen des planerischen Grundwasserschutzes (Mo. 22.3873)

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Im Rahmen ihres Berichts «Grundwasserschutz in der Schweiz» reichte die GPK-NR im Juni 2022 nebst einer Motion zur Stärkung der Aufsichtsinstrumente und Interventionsmöglichkeiten im Bereich des Grundwasserschutzes und einem Postulat zur Stärkung des Gewässerschutzes in der Landwirtschaft auch die Motion «Fristen für die Umsetzung der Massnahmen des planerischen Grundwasserschutzes» ein. Diese Motion forderte, dass der Bundesrat im GSchG verbindliche Fristen für die Umsetzung aller rechtlich vorgegebenen Massnahmen für den Grundwasserschutz durch die Kantone festlegt. Dabei handle es sich um die Festlegung der Zuströmbereiche und der Grundwasserschutzzonen und -areale, aber auch um die Ausscheidung der Gewässerschutzbereiche sowie um die Erstellung der Gewässerschutzkarten. Mit diesen rechtlich verbindlichen Fristen soll die Umsetzung beschleunigt und die Kontrollfunktion des Bundes bei der Umsetzung gestärkt werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion.

Dossier: Grundwasserschutz in der Schweiz

In der Wintersession 2022 befasste sich der Nationalrat mit drei Vorstössen der GPK-NR zum Thema Grundwasserschutz. Es handelte sich dabei neben der Motion «Fristen für die Umsetzung der Massnahmen des planerischen Grundwasserschutzes» (Mo. 22.3873) um die Motion «Klärung und Stärkung der Aufsichtsinstrumente und Interventionsmöglichkeiten des Bundes im Bereich des Grundwasserschutzes» (Mo. 22.3874) sowie um das Postulat «Erhöhung der Wirksamkeit des Gewässerschutzprogramms in der Landwirtschaft» (Po. 22.3875).
Die Kommissionssprechenden de Courten (svp, BL) und Pasquier-Eichenberger (gp, GE) wiesen bezüglich der Motion zu den Umsetzungsfristen darauf hin, dass das Bundesrecht bezüglich der Ausscheidung von Gebieten zum Grundwasserschutz bislang durch die Kantone nur ungenügend umgesetzt werde und daher die Qualität des Grundwassers nicht überall gewährleistet sei. Folglich brauche der Bund stärkere Durchsetzungsinstrumente. Nachdem auch Umweltministerin Sommaruga die Unterstützung des Bundesrates für die Motion 22.3873 signalisiert hatte, nahm der Nationalrat diese stillschweigend an.

Dossier: Grundwasserschutz in der Schweiz

Nebst der Motion zur Stärkung der Aufsichts- und Interventionsinstrumente zum Grundwasserschutz, stand in der Sommersession 2025 auch die Motion «Fristen für die Umsetzung der Massnahmen des planerischen Grundwasserschutzes» der GPK-NR auf der Agenda des Ständerates. Die Mehrheit der UREK-SR beantragte die Ablehnung der Motion. Wie Benedikt Würth (mitte, SG) anmerkte, sei die Festlegung von Fristen in diesem Falle wenig sinnvoll. Die Kantone könnten nicht einfach sanktioniert werden, wenn sie diese Fristen aufgrund von Nutzungskonflikten und langwierigen Verfahren nicht einhalten könnten. Der Kommissionssprecher führte des Weiteren aus, dass sich auch bei der Umsetzung der überwiesenen Motion Zanetti (sp, SO) zur Bestimmung der Zuströmbereiche bei Trinkwasserfassungen gezeigt habe, dass die dort gesetzten Fristen von den Kantonen nicht eingehalten werden könnten. Demgegenüber setzte sich Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) seitens der Minderheit für die Annahme der Motion ein. Die Setzung einer Frist beim Grundwasserschutz sei ein wichtiges Signal an die Kantone. Der Bund sei dazu nicht nur berechtigt, sondern gemäss Verfassungsauftrag sogar verpflichtet. Nachdem Albert Rösti seitens des Bundesrates wiederholt hatte, dass dieser die Festlegung von Fristen und damit die Motion unterstütze, schritt die kleine Kammer zur Abstimmung. Sie lehnte den Vorstoss mit 24 zu 13 Stimmen ab, wobei die geschlossen stimmenden Fraktionen von SVP und FDP sowie fast alle Mitglieder der Mitte-Fraktion gegen den Vorstoss votierten.

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